Rheinische Post: Kommentar /
Bayer verliert die Kontrolle
= Von Antje Höning
(ots) - Bayer war gewarnt. Monsanto galt als bösester
Konzern der Welt, die EU wollte den Umsatzbringer Glyphosat schon
verbieten. Trotzdem griff Bayer zu und glaubte, alles unter Kontrolle
zu haben oder bringen zu können. Das Gegenteil ist der Fall: Nichts
hat Bayer in St. Louis unter Kontrolle. Nicht die Unternehmenskultur,
wie die Listen von zu überwachenden Kritikern zeigen, die Monsanto
führte und die erst jetzt auftauchen. Und nicht die Klagen: Erst
unterschätzte Bayer die Wucht der Klagewelle, dann glaubte der
Konzern, diese durch seine Erfahrung mit Produkthaftungsklagen
brechen zu können. Nun kassiert Bayer eine Milliarden-Strafe.
Gewiss: Bisher gibt es erst drei erstinstanzliche Urteile. Doch
Bayer muss nun Jahre lang ohnmächtig zusehen, wie US-Richter in
13.400 Klagen entscheiden, oder sich auf milliardenschwere Vergleiche
einlassen. Der Vorstand hat Bayer in eine Sackgasse geführt. Dass
Bayer nun Töchter verkauft, hat auch damit zu tun, dass der Konzern
Spielraum für Vergleiche gewinnen muss. Der anhaltende Verfall des
Aktienkurses macht es für zerschlagungswillige Hedgefonds immer
attraktiver zuzugreifen. Monsantos schmutzige Vergangenheit holt
Bayer ein - und das mit einer Wucht, die bedrohlich werden kann.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.05.2019 - 20:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1720364
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 30 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar /
Bayer verliert die Kontrolle
= Von Antje Höning
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).