Winkelmeier-Becker: Effektive Strafverfahren sind dringend notwendig
(ots) - Langjährige Forderungen der CDU/CSU-Fraktion werden
endlich aufgegriffen
Das Kabinett wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch Eckpunkte
zur Modernisierung des Strafverfahrens beschließen. Dazu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Es wurde Zeit, dass die Eckpunkte zur Modernisierung des
Strafverfahrens endlich ins Kabinett kommen. Ein effizienteres
Verfahrensrecht wird von der Union schon lange gefordert. Als eine
Säule des Paktes für den Rechtsstaat wurde die Beschleunigung der
Strafverfahren im Koalitionsvertrag auf Druck der Union vereinbart.
Mit der Reform im Strafprozessrecht werden wir Prozessverschleppungen
durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht sowie bei
den Besetzungsrügen erschweren. Großverfahren werden wir zudem durch
die Möglichkeit der Bündelung der Nebenklage handhabbarer machen. Ein
Prozess darf nicht mehr wegen der Schwangerschaft einer Richterin
platzen. Während der Mutterschutzzeiten soll deshalb das Verfahren
unterbrochen werden. Weiteres wichtiges Ziel ist eine Erweiterung der
Rechtsgrundlage für Beweise durch DNA-Analysen. Es soll geregelt
werden, dass DNA-Analysen zulässig sind, um zumindest äußerlich
erkennbare Merkmale wie Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe zu
ermittelten. Das Verbot einer Gesichtsverhüllung von
Verfahrensbeteiligten in Gerichtsverhandlungen werden wir regeln. Im
Bereich des Opferschutzes werden wir allen Vergewaltigungsopfern
einen Opferanwalt zur Seite stellen. Den Wohnungseinbruchdiebstahl
werden wir weiter intensiv bekämpfen. Dazu ermöglich wir den
Ermittlern die Aufzeichnung der Telekommunikation.
Auf all diese Änderungen wartet die Justiz. Das Justizministerium
ist deshalb aufgefordert, zügig den entsprechenden Referentenentwurf
vorzulegen. Wir werden darauf drängen, dass auch bald die weiteren
notwendigen Änderungen im Strafprozess angegangen werden: Wichtig
sind beispielsweise Änderungen für den Bereich Cybercrime. Im Bereich
der Kinderpornographie müssen die Ermittler Zugang zum Darknet
erhalten. Gerne würden wir - wie auch im Koalitionsvertrag
vereinbart - auch eine Regelung zur Wiederaufnahmemöglichkeit in
Kapitalsachen zu Ungunsten des freigesprochenen Angeklagten
aufnehmen, wenn nachträglich beispielsweise durch DNA die Täterschaft
nachgewiesen werden kann."
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Datum: 14.05.2019 - 14:24 Uhr
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