LG Erfurt möchte EuGH über Nutzungswertersatz bei Diesel-Klagen entscheiden lassen
(ots) - Muss ein Dieselinhaber, der sein
abgasmanipuliertes Dieselfahrzeug aufgrund einer Schadensersatzklage
zurückgeben will, sich einen Abzug für gefahrene Kilometer anrechnen
lassen. Ob und besonders in welcher Höhe ein sogenannter
Nutzungswertersatz anfällt, ist entscheidender Streitpunkt in fast
allen Gerichtsverfahren gegen Autohersteller und auch gegen
Autobanken. Nunmehr möchte ein Richter des Landgerichts Erfurt diese
Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen und dadurch für
mehr Rechtssicherheit sorgen. Das angestrebte
Vorabentscheidungsverfahren ist ein Instrument der Zusammenarbeit
zwischen dem Gerichtshof und nationalen Gerichten, um den
letztgenannten Kriterien zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die
Hand zu geben.
"Eine positive Entscheidung des EuGH würde die Autoindustrie sehr
teuer zu stehen kommen", meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn
von HAHN Rechtsanwälte. "Neben Volkswagen AG sind insbesondere
Daimler AG - aber auch andere Autohersteller - betroffen. Eine solche
Entwicklung würde die Chancen für geschädigte Inhaber von
abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen erheblich verbessern. Deswegen
soll sich Volkswagen in einigen Verfahren schnell verglichen haben.
In den verbliebenen Fällen hat Volkswagen laut FAZ einen
Befangenheitsantrag gegen den Erfurter Richter gestellt.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
bereits mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen
aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen
konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten den Kaufpreis
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück. Wenn kein Nutzungswertersatz in Abzug zu bringen ist, würde
das die wirtschaftlichen Aussichten der Schadensersatzklagverfahren
erheblich verbessern.
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Datum: 14.05.2019 - 13:30 Uhr
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