AfD-Politiker Gunnar Beck: "Ich habe juristisch einwandfrei und inhaltlich richtig gehandelt"
(ots) - Der AfD-Politiker Gunnar Beck nimmt zu den gegen
ihn erhobenen Vorwürfen wie folgt Stellung:
"Dr. Gunnar Beck arbeitet seit vielen Jahren als Barrister-at-Law
und Hochschullehrer in Großbritannien, u.a. seit über zehn Jahren als
akademischer Reader der Rechtswissenschaft an der University of
London. Die Verwaltung der Universität Oxford, der ältesten
britischen Universität, die viele der heute noch oder nicht mehr
üblichen akademischen Berufsbezeichnungen erstmals in Großbritannien
eingeführt hat, definiert die Berufsbezeichnung eines Reader als
"post at an intermediate level between that of full professor and
associate professor", d.h. als Position zwischen einem Professor mit
Lehrstuhl und einem associate professor, einer Position, die einem
außerordentlichen oder Professor ohne Lehrstuhl entspricht.
Viele britische Universitäten haben die Berufsbezeichnung des
Readers mittlerweile durch die Bezeichnungen Associate Professor,
Professor oder zuweilen Titular Professor ersetzt. Reader an den
verbleibenden Universitäten wählen im Ausland meist, und auch in
Großbritannien häufig, die Berufsbezeichnungen Associate Professor
oder generisch Professor. Die wahlweise Verwendung der
Berufsbezeichnungen Associate Professor oder Professor an britischen
Universitäten ist üblich und zugelassen, sofern die Berufsbezeichnung
noch existiert. Wenn Gunnar Beck also seine Berufstätigkeit als
Professor und Anwalt/Fach- bzw. Prozessanwalt für EU-Recht in London
angegeben hat, ist diese Übersetzung zutreffend, da stets
offensichtlich war, dass er in Großbritannien und nicht in
Deutschland arbeitet und die deutschen Begriffe den Sachverhalt
seiner Berufstätigkeit inhaltlich richtig beschreiben.
Abschließend sei gesagt, dass Dr. Beck in Schriftsätzen, Gutachten
oder auch Veröffentlichungen häufig ausschließlich die
Berufsbezeichnung Barrister-at-Law, bei der es sich sowohl um eine
Berufsbezeichnung als auch um einen höheren akademischen Grad
handelt, verwendet. Hätte Dr. Gunnar Beck Zweifel an der Richtigkeit
der Übersetzung seiner Berufsbezeichnungen als
Professor/Hochschullehrer bzw. Fachanwalt für EU-Recht gehabt, oder
die sich anbahnende deutsche Medien-Debatte für möglich gehalten,
hätte er seine Berufstätigkeit und -bezeichnungen in Großbritannien
auch im deutschen Sprachraum ausschließlich mit den englischen
Berufsbezeichnungen und/ oder dem Titel eines Barrister specialising
in EU law beschrieben, wobei dies wahrscheinlich nur ein geringer
Teil der deutschen Bevölkerung verstanden hätte. Auch dann jedoch
erscheint die wahlweise Verwendung der Bezeichnungen Reader und
Associate Professor/Professor oder die generische Verwendung des
Begriffes Professor für die Bezeichnung Reader im Einklang mit der
üblichen Praxis in Großbritannien zulässig.
Juristisch einwandfrei und inhaltlich richtig
Auf der "Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides
statt von Bewerbern eines Wahlvorschlags", mit der Gunnar Beck seiner
Benennung als Bewerber der AfD für das Europäische Parlament
zugestimmt hat, vermerkte er weder seinen Dr.-Titel noch "Professor"
als Berufsbezeichnung. Er schrieb einfach: Gunnar Beck. In der Zeile
"Beruf" gab er an: "Hochschuldozent und Barrister für EU-Recht".
Dr. Gunnar Beck hat also juristisch einwandfrei und in der
Übersetzung seiner Berufsbezeichnungen inhaltlich richtig gehandelt.
Die von ihm gelegentlich angegebene Berufsbezeichnung "Professor"
entspricht zudem seiner langjährigen Tätigkeit als Reader in
Großbritannien."
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Datum: 14.05.2019 - 12:12 Uhr
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