Hätten Sie''s gewusst? / Von diesen Online-Shopping-Rechten wissen die wenigsten
(ots) - Wir alle sind Online-Shopper und kennen uns mit
unseren Rechten und Pflichten in der digitalen Welt aus. Regelungen
zu Rückgabefristen, Zahlungsbedingungen und Stornierungen sind uns
bestens bekannt - denken wir zumindest. Tatsächlich gibt es einige
Rechte, die Online-Shoppern zustehen, von denen nur die wenigsten
wissen. Hier sind die 5 häufigsten Wissenslücken:
1. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (bei
Marktplätzen wie Amazon oder eBay oft 30 Tage), im Anschluss hat man
aber noch einmal 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzusenden. Der
Widerruf (z.B. per E-Mail) und die Rücksendung können also
auseinander fallen, so dass man insgesamt noch länger als 14 Tage
Zeit hat, die Ware zu testen
2. Werden zwei Waren auf einmal bestellt, aber getrennt geliefert,
läuft die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der zweiten Ware. Erscheint
also etwa das zweite bestellte Buch erst in drei Monaten, kann ich
auch das erste, sofort gelieferte noch nach drei Monaten und 14 Tagen
widerrufen. Anders ist dies aber bei regelmäßiger Lieferung im Rahmen
von Abos (z.B. Rasierklingen, Katzenfutter etc.): hier läuft die
Frist ab Erhalt der ersten Ware.
3. Nur die wenigsten Waren sind Hygieneartikel, die vom Widerruf
ausgenommen sind. Auch probegeschlafene Matratzen kann ich laut EuGH
zurückgeben, ebenso getragene Badeanzüge oder Schuhe. Aber Achtung:
bei Nutzung über eine Prüfung hinaus muss ich u.U. sog. Wertersatz
leisten, so dass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird. Hierfür
ist allerdings eine korrekte Belehrung des Händlers über diesen
Wertersatz Voraussetzung.
4. Auch wenn die Originalverpackung fehlt, kann ich die Ware im
Rahmen des Widerrufs zurücksenden. Die häufig verwendete AGB-Klausel:
"Rücksendung nur in Originalverpackung" ist unwirksam. Habe ich den
Karton des Toasters nicht mehr, kann ich ihn auch in einem
Schuhkarton zurücksenden, ohne dass der Kaufpreis gemindert werden
darf. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verpackung Teil des
(hochwertigen) Produktes ist, wie z.B. bei einer Rolex-Uhr oder einem
Parfüm. Hier darf ich zwar auch widerrufen, muss aber mit Abzügen bei
fehlender Verpackung rechnen.
5. Wenn ein Vertrag geschlossen ist, kann der Händler nicht
seinerseits einfach die Bestellung "stornieren". Immer wieder wollen
Händler, wenn die Ware ausverkauft ist oder ein falscher Preis
ausgezeichnet war, von sich aus stornieren. Das geht nur unter engen
Voraussetzungen, z.B. bei einem gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt
oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum.
Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist meist
schon mit Bestellung geschlossen, wenn diese mit der sofortigen
Bezahlung (z.B. Paypal) zusammenfällt, auch wenn der Shop in seinen
AGB schreibt, ein Vertrag komme erst mit Lieferung zustanden.
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Datum: 14.05.2019 - 09:35 Uhr
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