Interview:Überstunden und Mindestlohn
(PresseBox) - Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, sondern auch für geleistete Überstunden zu zahlen. 9,19 Euro sind das im Moment, ab 2020 sind es 9,35 Euro. Wie jedes Jahr wirkt sich das auch auf geleistete Plus- oder Minusstunden aus. Was Arbeitgeber beachten sollten, erläutert Anja Lamm, Steuerberaterin bei Ecovis in Güstrow.
Frau Lamm, irgendwie ist das alles reichlich verwirrend mit den Minijobs. Arbeitsstunden müssen vertraglich festgelegt sein, jedes Jahr steigt der Mindestlohn, und dann sind wieder die Arbeitszeiten anzupassen. Was empfehlen Sie, damit Unternehmer den Überblick behalten?
Aus unserer Sicht lohnt es sich, für die Mindestlohnempfänger Arbeitszeitkonten zu führen. Allerdings ist das an einige Voraussetzungen gebunden. Beispielsweise muss das schriftlich mit dem Arbeitnehmer vereinbart sein. Das Arbeitszeitkonto darf nur für über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunden gelten. Die erfassten Stunden sind innerhalb von zwölf Monaten durch Freizeit oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen.
Wie sind denn diese Plus- und Minusstunden aus dem Vorjahr zu vergüten?
Lassen sich Überstunden bis Ende des Jahres nicht abfeiern oder vergüten, sollten Unternehmer die entsprechenden Stunden kennzeichnen, damit sie klar dem Jahr zuzuordnen sind, in dem sie anfielen. Denn sie bleiben bei dem Mindestlohn, der im entsprechenden Jahr galt. Gibt es Minusstunden aus dem alten Jahr, dann spielt der neue Mindestlohn im kommenden Jahr keine Rolle. Arbeitszeitkonten sind Zeitkonten, keine Geldkonten. Minusstunden sind dann im kommenden Jahr nachzuarbeiten.
Haben Sie noch einen Tipp, wie sich Arbeitgeber mit Minijobbern das Leben leichter machen können?
Ich empfehle grundsätzlich, dass Arbeitgeber darauf achten sollten, dass die Arbeitszeitkonten zum Ende des Jahres auf null stehen. Dann sollten jährlich auch die Arbeitsverträge geprüft und an neue gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Das ist alles ein großer administrativer Aufwand Aber es lohnt sich.
Anja Lamm, Steuerberaterin bei Ecovis in Güstrow
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.
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Datum: 09.05.2019 - 08:59 Uhr
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