Tillmann/Hauer: Zugang für Unternehmen zu den Kapitalmärkten wird erleichtert
(ots) - Auch Verbesserungen bei Anlegerschutz und
Crowdfunding erreicht
Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag hat heute das Gesetz
zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung
von Finanzmarktgesetzen abschließend beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:
"Mit dem Gesetz erleichtern wir gerade für kleine und mittleren
Unternehmen den Zugang zu den Kapitalmärkten und damit zu einer
größeren Vielfalt an Finanzierungsquellen. Gleichzeitig erhöhen wir
den Anlegerschutz, unter anderem indem Anleger in übersichtlicher und
leicht verständlicher Form über ihre Anlage informiert werden.
Die Ausnahmeregelung für CRR-Kreditinstitute, die durch die
Regulierung dieser Institute geboten ist, wird ausgeweitet. Die Union
hat ihre Forderung durchgesetzt, die Grenze der Prospektfreiheit von
5 Millionen auf 8 Millionen Euro zu erhöhen und damit einen
Gleichlauf der Obergrenzen herzustellen.
In den Beratungen konnten wir zudem erreichen, dass durch eine
Anhebung der Einzelanlageschwellen bei prospektfreien Angeboten
Anleger nun mehr Spielraum für Investitionen erhalten und diese
Schwellen bei Bezugsrechtsemissionen komplett entfallen.
Auch für den Bereich Crowdfunding konnten wir Verbesserungen
durchsetzen. Künftig muss erst ab einer Emission von 6 Millionen Euro
ein aufwändiger Prospekt erstellt werden. Diese Grenze lag vorher bei
2,5 Millionen Euro. Damit wird gerade für Startups die
Kapitalaufnahme durch Schwarmfinanzierung erleichtert. Anleger werden
durch die Informationen im Vermögensanlagen-Informationsblatt besser
geschützt, indem beispielsweise die schuldrechtliche bzw. dingliche
Besicherung bei Investitionen zur Immobilienfinanzierung ausgewiesen
werden muss. Der Anlegerschutz wird auch durch eine stärkere
Entflechtung von Emittent und Crowdfunding-Plattform verbessert.
Die Bundesregierung wird bis Ende 2021 evaluieren, ob auch GmbHs
von einer Prospektfreiheit profitieren können. Gerade weil in
Deutschland die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in der
Rechtsform der GmbH geführt werden, ist uns als Union wichtig, diese
Unternehmen von Bürokratie zu entlasten."
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Datum: 08.05.2019 - 13:34 Uhr
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