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Bußgeld von 535 Mio. Euro gegen die Porsche AG - Auch zivilrechtliche Klagen sind erfolgreich

ID: 1718276


(ots) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am
07. Mai 2019 entschieden, dass die Porsche AG ein Bußgeld in Höhe von
535 Millionen Euro zahlen muss. Da Porsche auf Einlegung von
Rechtsmitteln verzichtet hat, ist der Bescheid rechtskräftig. Die
Staatsanwaltschaft begründet das Bußgeld mit einer fahrlässigen
Verletzung der Aufsichtspflicht. Das führte laut der
Staatsanwaltschaft dazu, dass der Stickoxidausstoß von
Dieselfahrzeugen, die ab 2009 produziert wurden, nicht den
gesetzlichen Vorschriften entsprach.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in diesem Zusammenhang Porsche 2017
und 2018 zum Rückruf von über 80.000 Fahrzeugen der Modelle Cayenne
und Macan aufgefordert, da diese illegale Abschalteinrichtungen
enthielten, die zu einem erhöhten Stickstoffausstoß führen könnten.
Zivilrechtliche Ansprüche, die wegen des Inverkehrbringens von
Fahrzeugen mit illegalen Abschaltvorrichtungen bestehen, werden
bundesweit parallel dazu verfolgt. Der Fachanwalt Lars Murken-Flato
von HAHN Rechtsanwälte weist auf diese Ansprüche ausdrücklich hin:
"Betroffene Kunden müssen wissen, dass der Dieselskandal bei Porsche
nicht nur ordnungsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche
Konsequenzen hat. Porsche wurde bereits von mehreren Landgerichten
dazu verurteilt, manipulierte Fahrzeuge zurückzunehmen und den
Kaufpreis zu erstatten."

Das 531 Millionen Euro-Bußgeld berechnet sich aus dem
wirtschaftlichen Vorteil, den Porsche durch den Verkauf der
betroffenen Fahrzeuge hatte, und den Einsparungen, die durch den
Verzicht auf den Einbau legaler Emissionskontrollsysteme erzielt
wurden. Abgezogen wurden hierbei Kosten, die Porsche bereits für den
Umbau der betroffenen Fahrzeuge aufgewandt hat. Die übrigen 4
Millionen Euro ergeben sich aus der Ahndung der Ordnungswidrigkeit.
Porsche soll die 535 Millionen Euro innerhalb von sechs Wochen an das




Land Baden-Württemberg zahlen. Anwalt Murken-Flato meint dazu:
"Während der Staat mit dem Mittel der Geldbuße nunmehr Gewinne aus
dem Verkauf illegaler Fahrzeuge abschöpft, haben Porsche-Kunden das
Recht, ihren ganz persönlichen Schaden zivilrechtlich von Porsche
ersetzt zu bekommen."

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück.

Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im
Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht
tätigen Kanzleien, die ausschließlich die Anleger- und
Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partner,
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen,
Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 08.05.2019 - 09:56 Uhr
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