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Klima schonen und Steuern sparen: 8 Tipps (FOTO)

ID: 1717948


(ots) -
Egal, ob und wie eine CO2-Steuer kommt - bereits jetzt gibt es
etliche Möglichkeiten, das Klima zu schonen und gleichzeitig Steuern
zu sparen. Acht Tipps wie das gehen kann, präsentiert vom
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

1. Mit dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zur
Arbeit und Pendlerpauschale erhalten

Arbeitnehmer erhalten 30 Cent pro Kilometer und einfache Strecke
für ihren täglichen Weg zur Arbeit - auch wenn sie mit dem Fahrrad,
den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß unterwegs sind.

2. Berufliche Fahrgemeinschaft: Jeder Mitfahrer erhält
Pendlerpauschale

Bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder seine Fahrtkosten über die
Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Egal, ob er selbst am
Steuer sitzt oder nur mitfährt.

3. Carsharing: Für berufliche Fahrten alle Kosten absetzen

Wer aus beruflichen Gründen mit einem Carsharing-Auto unterwegs
ist, dessen Kosten der Arbeitgeber nicht erstattet, kann diese
Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt für
alle anfallenden Kosten. Deshalb sollten betroffene Arbeitnehmer alle
Nachweise wie Tank-, Park- oder Servicegebühr-Quittungen der
Steuererklärung beilegen.

4. Elektro-Dienstauto: Beim geldwerten Vorteil sparen

Für Elektro-Autos, die vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
angeschafft oder geleast werden, wird der geldwerte Vorteil mit einem
Prozent des halben Bruttolistenpreises angesetzt. Das gilt auch für
Hybridelektrofahrzeuge, die einen CO2-Ausstoß von höchstens 50 Gramm
je gefahrenem Kilometer haben oder deren Reichweite bei
ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens
40 Kilometer beträgt. Anders ist das bei Diesel- oder Benzinautos,
die als Dienstwagen genutzt werden: Hier wird ein Prozent des




kompletten Bruttolistenpreises fällig.

5. Elektro-Dienstrad: Komplett steuerfrei nutzen oder beim
geldwerten Vorteil sparen

Ist das betriebliche Fahrrad ein Elektro-Fahrrad, das
Geschwindigkeiten bis zu 25 Kilometer pro Stunde erreicht, gelten
seit 2019 die gleichen Regeln wie für Dienstfahrräder ohne
Elektromotor: Sowohl die berufliche als auch die private Nutzung sind
steuerfrei, die Nutzung der Pendlerpauschale bleibt bestehen.

Wichtig: Steuerfrei bleibt das Fahrrad nur, wenn der Arbeitgeber
dem Mitarbeiter das Fahrrad zur Nutzung überlassen hat. Überträgt der
Arbeitgeber das Fahrrad als Eigentum auf den Mitarbeiter, werden
Steuern fällig.

Ein Elektro-Fahrrad, dessen Motor mehr als 25 km/h leistet, wird
Pedelec genannt und zählt verkehrsrechtlich zu den Kraftfahrzeugen.
Dementsprechend gelten für diese Dienstfahrräder die gleichen Regeln
wie für einen Elektro-Dienstwagen: Private Fahrten mit dem
Elektrofahrrad werden mit der 1-%-Regelung versteuert. Dabei wird der
geldwerte Vorteil seit 2019 mit einem Prozent des halben
Listenpreises angesetzt.

6. Fenster oder Heizung erneuern und bis zu 1.200 Euro absetzen

Eine Renovierung oder Sanierung von Wohnung oder Haus kann teuer
werden, sich aber langfristig durch Energie-Einsparungen lohnen.
Immerhin bis zu 1.200 Euro der Handwerkerkosten können Eigentümer und
Mieter im Jahr absetzen. Darin mit inbegriffen sind Arbeitslohn,
Fahrt- und Maschinenkosten der Handwerker, nicht aber die
Materialkosten. Vermieter dagegen dürfen sowohl die Handwerkerkosten
für jede bauliche Maßnahme von der Steuer absetzen als auch die
Materialkosten.

7. Flugreise: CO2-Ausgleich absetzen

Wer mit dem Flugzeug verreist, kann als Wiedergutmachung für die
Umweltverschmutzung Geld an eine Klimaschutzorganisation spenden -
und diese Spende von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung dafür:
Die Klimaschutzorganisation muss steuerbegünstigt sein wie ein
gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung. In vielen Fällen wird diese
Möglichkeit direkt beim Online-Ticketkauf angeboten; oder aber man
spendet bei Portalen, die CO2-Kompensationen anbieten.

8. Umweltschutzorganisationen durch Spenden unterstützen und
Spendenbeitrag absetzen

Auch ohne Reise mit dem Flugzeug kann man Geld an eine
Umweltorganisation spenden und den Betrag von der Steuer absetzen.
Entscheidend ist auch hier, dass die Organisation gleich einem
gemeinnützigen Verein oder einer Stiftung steuerbegünstigt ist.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH.

Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse(at)vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.05.2019 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Automobilindustrie


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