Rheinische Post: Kommentar /
Städte müssen den Autoverkehr begrenzen
= Von Birgit Marschall
(ots) - Staus, Lärm und schlechte Luft: Bewohner der
wachsenden großen Städte leiden zunehmend unter den Belastungen des
Autoverkehrs. Alle Städte denken daher über neue Konzepte für den
innerstädtischen Verkehr nach. Sie sind umstritten, denn bei fast
jeder Maßnahme gibt es auch Verlierer. Das Gemeinwohl aller muss
jedoch grundsätzlich Vorrang haben vor den Partikularinteressen
einzelner, auch größerer Gruppen wie der Autofahrer.
Den meisten Autofahrern dürfte selbst klar sein, dass der
wachsende Autoverkehr beschränkt werden muss, weil die Stadträume
knapp und eng sind. Die Anteile des öffentlichen Nahverkehrs, des
Sharings und des Fahrrad- und Fußverkehrs müssen zunehmen. Jeder
Kommune sollte aber freigestellt sein, wie sie das organisiert. Dazu
kann auch die City-Maut gehören, allerdings nicht als isolierte
Einzelmaßnahme. Sie muss flankiert werden mit dem Ausbau des
Nahverkehrs, mehr Pendlerzügen, preislich attraktiven
Umstiegsangeboten und Ausnahmen für Betriebe.
Für weniger Aufregung, aber möglicherweise sogar größere Effekte
würde die Verknappung des Parkraums sorgen. Mehr Autofahrer würden
dann vor einer Fahrt in die Stadt zurückschrecken. Sie sähen sich
aber weniger stark benachteiligt als durch die Maut.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 25.04.2019 - 20:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1717373
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 77 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar /
Städte müssen den Autoverkehr begrenzen
= Von Birgit Marschall
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).