Next Trade Ltd./ Plattform OlympusMarkets: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. April 2019 gegenüber der Next Trade Ltd., Vanuatu, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
(IINews) - Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.olypmusmarkets.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Wahrungen laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.
Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.
Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Datum: 23.04.2019 - 15:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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