Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen
(ots) - Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan
weisen der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder-
und Jugendärzte (BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und
Jugendliche hin. Familien sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden,
ihre Religion auszuüben, Risiken für die Gesundheit von Kindern
müssen aber im Blick behalten werden. Zu diesem Zweck hat der DKSB
eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer*innen, Ärzt*innen und
andere Fachkräfte entwickelt. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom
5. Mai bis 4. Juni statt.
Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime zwischen
Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die
islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu,
zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und
auch bei Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im
schulpflichtigen Alter. Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber
für Kinder spürbare Folgen haben. "Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme
kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das
Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern", erklärt
Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. "Besonders in dieser Zeit,
in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder
sehr. Gerade dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und
ausreichend zu Trinken."
Um Eltern, Ärzt*innen, Lehrer*innen und andere pädagogische
Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens hinzuweisen
und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen, hat
der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt. "Ganz
wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und
gegenseitiges Verständnis", so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im
DKSB. "Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies
altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun. Denn am Ende
ist das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste."
Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen
empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät er
Eltern, die verantwortlichen Lehrer*innen oder Erzieher*innen darüber
zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern
informiert werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie
Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind,
einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In
solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach
einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB. Denkbar wäre
etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem Tag
in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise.
Die Handreichung des Kinderschutzbundes zum Ramadan-Fasten von
Kindern und Jugendlichen finden Sie hier:
https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/
Pressekontakt:
Franziska Fischer
Telefon: 030/214 809 20
E-Mail: fischer(at)dksb.de
www.dksb.de
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Datum: 23.04.2019 - 09:04 Uhr
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