Bernd Lucke (LKR): "Neues EU-Pfandbriefgesetz kann zusätzliche Investoren anlocken." (FOTO)
(ots) -
Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament ein
Gesetzespaket über ein Rahmenwerk für gedeckte Schuldverschreibungen
angenommen. Es sieht EU-weite Kernmerkmale für Pfandbriefe vor.
Bernd Lucke (LKR), der als Berichterstatter des Parlaments die
Verhandlungen führte, wies darauf hin, dass das neue Gesetz das
Vertrauen von Investoren stärken wird. "Der Markt für Pfandbriefe
wird wesentlich vergrößert, weil EU-Länder, die bislang keine
Pfandbriefgesetzgebung haben, wie Ungarn, Bulgarien, Kroatien, Malta
und die baltischen Staaten, diese nun auf einer bewährten und
einheitlichen Grundlage schaffen können. Gleichzeitig fördern wir die
Qualität des Produkts und machen es interessanter für neue
Investorengruppen aus dem inner- und außereuropäischen Raum. Damit
schaffen wir zusätzliches Wachstum in Europa", so Lucke.
"Mit dem neuen europäischen Rahmenwerk für gedeckte
Schuldverschreibungen wird die hohe Produktqualität durch
verbindliche Merkmale in einem Gesetz festgeschrieben. Damit stecken
wir einen klaren Korridor für die zukünftige Produktentwicklung ab
und tragen zur Finanzstabilität bei", so Lucke. Als Blick in die
Zukunft ergänzte er: "Diese Gesetzgebung wird als Vorbild für die
Märkte rund um den Globus dienen und dazu beitragen, ein seit 250
Jahren sehr erfolgreiches Produkt weiter zu verbreiten."
Hintergrund:
Das Pfandbrief-Gesetzespaket besteht aus einer Richtlinie und
einer Änderung der Kapitaladäquanzverordnung. Die Richtlinie
definiert eine umfassende Liste von Produktmerkmalen, die ein
Pfandbrief erfüllen muss, um vom Europäischen Gesetzgeber als solcher
anerkannt zu werden. Sie unterscheidet zwischen zwei Produktklassen,
deren eine das Prädikat "Premium" führen wird und ein eigenes Label
zuerkannt bekommt. Die unterschiedlichen Produktqualitäten spiegeln
sich in deckungsmassenspezifischen Sicherheitsanforderungen wider,
beispielsweise durch das Erfordernis zusätzlicher Überdeckung sowie
durch Beschränkungen bei der Beleihungsobergrenze. Zudem werden
Zahlungen an Investoren zukünftig durch einen eigenen
Liquiditätspuffer für 180 Tage abgesichert und eine spezielle
Produktaufsicht eingeführt. In der Kapitaladäquanzverordnung wird
unter anderem eine grundsätzliche Mindestüberdeckung von 5 Prozent
des ausstehenden Emissionsvolumens verlangt.
Pressekontakt:
Michael Strauss
Pressesprecher der deutschen Delegation
EKR-Fraktion
Europäisches Parlament
+32 470 88 23 48
michael.strauss(at)europarl.europa.eu
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Datum: 22.04.2019 - 10:06 Uhr
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