Rheinische Post: Kommentar /
Nachbessern erlaubt
= Von Michael Bröcker
(ots) - Der Rechtsstaat kann unbequem sein. Wer keine
Chance auf einen Aufenthalt in diesem Land hat, weil sein
Asylbegehren negativ beschieden wurde und auch über andere Wege keine
Zuwanderung möglich ist, muss dieses Land verlassen. So handhaben es
alle Länder in der EU. Auch Deutschland sollte dies tun. Nur sind die
rechtlichen Hürden für eine Abschiebung hierzulande sehr hoch.
Innenminister Horst Seehofer hat den klaren Auftrag der Koalition,
Abschiebungen zu erleichtern. Sein Gesetz setzt deshalb an der
richtigen Stelle an, auch wenn die SPD sich wieder einmal in die
Büsche schlägt. Wer als Asylbewerber nicht bei der Feststellung der
Identität kooperiert, wird künftig sanktioniert. Richtig! Und dass
Intensivtäter eine Wiedereinreisesperre erhalten sollen, ist
ebenfalls nachvollziehbar. Wenn aber 31.000 Abschiebeversuche
abgebrochen werden, weil die Betroffenen untergetaucht sind, hat der
Staat ein erhebliches Vollzugsdefizit. Hier müssen Lösungen her. Die
Abschiebehaft ist ein Weg, doch sollten abgelehnte Asylbewerber nicht
in Gefängnissen mit Mördern und Gewaltverbrechern sitzen müssen. Das
geht zu weit.
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Datum: 17.04.2019 - 21:30 Uhr
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