Gemeinsame Pressemitteilung: Keine Streichung der Importförderklausel für Arzneimittel
(ots) - Die Importförderklausel für Arzneimittel hat sich
als Instrument für eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung
bewährt. Jeglichen Bestrebungen, sie vollständig abzuschaffen,
erteilen die Krankenkassenverbände eine klare Absage.
Es ist unverständlich, warum einige Beteiligte, auch aus dem Lager
der gesetzlichen Krankenversicherung, hier die finanziellen
Interessen der Arzneimittelhersteller unterstützen. Der Vorschlag zur
Änderung der Importförderklausel, wie er aktuell im Entwurf des
Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
enthalten ist, stellt nach Auffassung der Verbände eine gute und
gezielte Weiterentwicklung dar.
Danach sollen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschläge,
bei Bezugsarzneimitteln mit einem Abgabepreis bis einschließlich 100
Euro der Preis des Importarzneimittels mindestens 15 Prozent
niedriger sein. Kostet das Bezugsarzneimittel mehr als 100 und bis zu
einschließlich 300 Euro, sind mindestens 15 Euro Preisabstand nötig,
bei teureren Arzneimitteln muss der Import mindestens 5 Prozent
günstiger sein. Durch die Neuregelung sollen auch bei hochpreisigen
Arzneimittel zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen
werden. Importe tragen damit auch weiterhin durch günstigere Preise
zur Bezahlbarkeit der Arzneimittelversorgung bei.
Wer sie `mir nichts dir nichts´ in ihrer Bedeutung reduzieren
möchte, muss darlegen können, wie er zusätzliche Belastungen der
Versichertengemeinschaft vermeiden möchte. Nur ein weiter bestehender
Wettbewerb führt zu Wirtschaftlichkeit in der Versorgung.
Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 030/26931-1200, E-Mail: michaela.gottfried(at)vdek.com
Andrea Röder, BKK Dachverband e. V.
Tel.: 030/2700406-302, E-Mail: andrea.roeder(at)bkk-dv.de
Iris Kampf, IKK e. V.
Tel.: 030/202491-32, E-Mail: iris.kampf(at)ikkev.de
Dr. Wolfgang Buschfort, Knappschaft
Tel.: 0234/304-82050, E-Mail: wolfgang.buschfort(at)kbs.de
Dr. Erich Koch, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau
Tel.: 0561/85-12142, E-Mail: kommunikation(at)svlfg.de
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Datum: 16.04.2019 - 10:52 Uhr
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