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BERLINER MORGENPOST: Hinweisgeber stützen / Leitartikel von Christian Kerl

ID: 1714844


(ots) - Wer als Arbeitnehmer Rechtsverstöße in seiner Firma
oder in staatlichen Stellen meldet, geht oft ein beträchtliches
Risiko ein: Die versprochene Beförderung fällt aus, plötzlich weist
der Chef nur noch die unangenehmsten Aufgaben zu - oder der Job ist
gleich ganz weg. Wird der Missstand gar öffentlich aufgedeckt, gibt
es extern vielleicht Lob, intern aber häufig nur Schikane für den
"Nestbeschmutzer".

Es ist gut, dass die EU jetzt gegensteuert. Sie will im
öffentlichen Interesse solche Hinweisgeber - auf Englisch nennt man
sie Whistleblower - besser schützen. Bei dem neuen EU-Gesetz geht es
nicht um Leute wie Julian Assange, den schillernden
Wikileaks-Gründer, der jetzt in britischer Haft sitzt. Assange hat
eine Plattform für Enthüllungen geboten, dabei aber zu viele Fragen
zum eigenen Wirken offengelassen. Hinweise aus seinem eigenen Umfeld
veröffentlichte er gerade nicht. Assange ist kein Whistleblower.

Die EU hat mit ihren neuen Regeln deshalb nicht ihn im Blick,
sondern Alltagshelden wie den Brandenburger Lkw-Fahrer Miroslaw
Strecker, der 2007 einen Gammelfleisch-Skandal aufdeckte. Anhand
seiner Lieferpapiere stellte er fest, dass ein skrupelloser Fabrikant
Fleischabfälle als Lebensmittel deklarierte und an Berliner
Döner-Hersteller verkaufte. Strecker alarmierte die Behörden. Der
Lkw-Fahrer wurde geehrt und ausgezeichnet, aber sein Arbeitgeber
kündigte ihm. So einen wollten die Kunden nicht mehr auf den Hof
lassen. Kein Einzelfall.

Derartige Strafaktionen für Hinweise, die im öffentlichen
Interesse sind, sollen künftig verboten sein. Verstoßen private oder
öffentliche Arbeitgeber dagegen, drohen Sanktionen. Die EU-Richtlinie
will mutige Hinweisgeber stützen, ohne die viele Missstände nicht
abgestellt würden: Der illegale Handel mit Facebook-Daten oder die




Panama Papers sind nur so bekannt geworden, viele Fälle von
Korruption oder Geldwäsche auch. Die Regeln erhöhen die
Wahrscheinlichkeit, dass künftig mehr davon ans Licht kommt.

Gewiss, nicht jeder Whistleblower handelt aus edlen Motiven. Nicht
immer ist sofort zu erkennen, ob es sich um eine berechtigte
Beschwerde handelt oder um bösartige Diffamierung. Die EU-Regeln sind
aber gerade kein Freibrief für Denunziantentum oder das Verbreiten
von Gerüchten. Geschützt ist nur, wer von der Wahrheit seiner
Anschuldigungen überzeugt sein darf. Es wird aber helfen, dass sich
die Hinweisgeber nicht zwingend erst intern melden müssen, sondern
unter bestimmten Umständen gleich zuständige Behörden oder Dritte
alarmieren können.

Das hat die Bundesregierung zu verhindern versucht. Sie hat sich
bei den Beratungen nicht mit Ruhm bekleckert. Es wäre gut, wenn
Berlin zum Ausgleich jetzt bei der Umsetzung etwas engagierter
handelte. Die EU-Regeln ließen sich auf Bundesebene durchaus noch
verbessern: Bisher soll das Gesetz nur für Fälle gelten, in denen es
um Verstöße gegen EU-Recht geht - der Katalog ist zwar sehr
umfassend, er reicht von Steuerbetrug über Verbraucher- und
Datenschutz bis zu Produkt-, Gesundheits- und
Lebensmittelvorschriften. Aber wer weiß, ob sich im konkreten Fall
nicht doch Lücken auftun?

Das ist lebensfremd und unzureichend: Beschäftigte benötigen
Schutz, unabhängig davon, ob nationales oder EU-Recht verletzt wird.
Da kann und muss die Bundesregierung ansetzen und nachbessern. Die
neuen Regeln werden nur helfen, wenn sich Hinweisgeber wirklich
ausreichend geschützt fühlen dürfen. Das muss sich in der Praxis erst
noch zeigen.



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Telefon: 030/887277 - 878
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Datum: 15.04.2019 - 21:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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