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Autobahn-Blockaden bei Hochzeiten sind kein Brauchtum und gehören konsequent unterbunden!

ID: 1713871


(ots) - Der von der AfD eingebrachte Antrag an das
baden-württembergische Innenministerium über die Eingriffe in den
Straßenverkehr durch Hochzeits- oder Sportfankorsos von Mitbürgern
mit Migrationshintergrund wurde mit der zweifelhaften Begründung
zurückgewiesen, dass derartige Vorkommnisse aus gesellschaftlichen
Gründen als kulturelles Brauchtum bezeichnet werden. Darauf verweist
der baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Hans Peter Stauch.
Dieses "kulturelle Brauchtum" dürfe unter "Wahrung der Rechtsordnung"
sowie der individuellen Rechtsgüter von Bürgerinnen und Bürgern -
also mit expliziter Genehmigung des Ministeriums und von
Innenminister Thomas Strobl (CDU) - stattfinden. "Schon mehrfach -
und auf diesen Vorfällen beruht der Antrag - wurden Straßen- und
Autobahnblockaden aus diesen Korsos heraus initiiert", erläutert
Stauch. "Vor diesem Antrag vom 8. Februar 2019 und der Antwort des
Ministeriums wurden offiziell 31 Straftaten festgestellt, davon
zwölfmal Verstöße gegen das Waffengesetz, achtmal Beleidigungen,
zweimal Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, viermal Nötigungen im
Straßenverkehr nebst 16 Ordnungswidrigkeiten und weiteren Vergehen.
Nun ist schon wieder, und zwar am 30. März 2019, die Autobahn A81 mit
vier Fahrzeugen blockiert worden, wobei das Erliegen des Verkehrs
auch noch sensationslüstern mit Kameras gefilmt wurde. Die Polizei
stoppte die Beteiligten erst an einer Rastanlage zur ''Kontrolle''." In
der Woche zuvor hatten aus einem Hochzeitskorso heraus mehrere
Sportwagen die Autobahn A3 blockiert, um Hochzeitsfotos zu schießen,
während am 8. April eine Straße in der Ludwigsburger Innenstadt mit
40 Autos einer Hochzeitsgesellschaft blockiert wurde. Zu dieser
Machtdemonstration mussten knapp zwei Dutzend Polizisten und elf
Streifenwagen anrücken, um der aggressiven Stimmung der




Hochzeitsgesellschaft Herr zu werden. Dazu wurden zum Schutz der
Beamten auch Hunde eingesetzt.

Unzulässige Belästigung und grob fahrlässiger Eingriff in den
Straßenverkehr

Stauch weiter: "Die AfD sieht diese Verkehrsbehinderungen durch
türkische und arabische Korsos mehr als kritisch, handelt es sich
doch hierbei mit Sicherheit nicht um ''kulturelles Brauchtum''. Kein
auch noch so freudiger Anlass darf zu derartigen Eingriffen in den
laufenden Verkehr führen. Das exzessive Hupen in Ortschaften ist laut
StVO eine unzulässige Belästigung und ein grob fahrlässiger Eingriff
in den Straßenverkehr. Weder die Verstöße gegen das Waffen- oder das
Sprengstoffgesetz noch der Widerstand gegen Polizeibeamte kann und
darf der Rechtsstand hinnehmen!"

Wann gibt es die ersten Opfer?

"Wie, fragen wir Herrn Strobl, will er die diese wöchentlichen
Machtdemonstrationen unterbinden? Solches Treiben verbietet sich
schon aus der Gesetzeslage heraus. Verantwortet er den ersten Toten
und Verletzten, wenn wieder ein Verkehrsweg von diesen
''Festgesellschaften'' gekapert wird? Die Laissez-faire des
Innenministers ist keine Option - nur konsequenter Eingriff sowie die
Anwendung der Gesetze und Verbot solchen Treibens ist angezeigt", so
der AfD-Abgeordnete abschließend.



Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke(at)afd.landtag-bw.de

Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.04.2019 - 14:47 Uhr
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