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Fluggastrechte: Airlines lehnen jede zweite Entschädigung zu Unrecht ab

ID: 1713582


(ots) -

- AirHelp analysiert, wie häufig 15 der größten Fluggesellschaften
in Deutschland Entschädigungen für Verspätungen und Ausfälle zu
Unrecht ablehnen
- Jeder zweite anspruchsberechtigte Passagier wird
fälschlicherweise abgewiesen

Automatisierte Durchsetzung von Ansprüchen verstößt gegen EU-Recht

Flugverspätungen und -ausfälle können zu Entschädigungen in Höhe
von bis zu 600 Euro pro Person berechtigen. Doch viele
Fluggesellschaften lehnen die Entschädigungsforderungen ihrer Kunden
regelmäßig zu Unrecht ab. Das ist das Ergebnis einer aktuellen
Analyse des weltweit führenden Fluggastrechte-Portals, AirHelp
(www.AirHelp.com). Demnach weisen 15 der größten Airlines in
Deutschland im Schnitt 48 Prozent aller rechtmäßigen Forderungen
ihrer Passagiere fälschlicherweise ab.

easyJet, Ryanair und Aeroflot: Diese Airlines lehnen am häufigsten
ab Am häufigsten weigert sich die britische Fluggesellschaft easyJet,
Passagiere zu entschädigen, obwohl sie einen Anspruch auf eine
finanzielle Entschädigung haben. Die Airline lehnte es in 96 Prozent
aller analysierten Fälle ab, die fällige Auszahlung durchzuführen.
Das heißt, dass die betroffenen Passagiere ohne rechtlichen Beistand
keine Entschädigung erhalten hätten, obwohl easyJet für deren
Flugverspätung oder -ausfall verantwortlich war. Auch Ryanair (95
Prozent) und Aeroflot (89 Prozent) nehmen in Bezug auf diese
Statistik keine Vorbildfunktion ein.

Eurowings lehnt vergleichsweise selten Forderungen ab, Lufthansa
überdurchschnittlich oft

Eurowings zahlt seinen Kunden hingegen am häufigsten Geld aufgrund
von Flugverspätungen oder -ausfällen aus. Zwar lehnt die deutsche
Fluggesellschaft noch immer mehr als jede fünfte (21 Prozent)
rechtmäßige Entschädigungsforderung ab, doch das ist dennoch der




Bestwert der gesamten Analyse. Ähnlich oft zahlen auch SAS (21
Prozent), Flybe (24 Prozent) und Austrian Airlines (25 Prozent)
fällige Entschädigungen aus. Die Muttergesellschaft von Eurowings,
Lufthansa, lehnt hingegen mehr als die Hälfte (51 Prozent) aller
rechtmäßigen Forderungen zu Unrecht ab.

Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von AirHelp,
kommentiert die Analyse:

"Das Recht auf eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätungen
und -ausfällen ist in der EU eindeutig geregelt. Doch unsere Analyse
zeigt, dass viele Airlines die Forderungen ihrer Kunden oft zu
Unrecht abweisen. Dadurch wollen sie die Fluggäste dazu bringen, ihre
Forderungen aufzugeben. Die Fluggesellschaften sind sich nämlich
bewusst, dass ein Normalverbraucher zweimal nachdenkt, bevor er einen
Anwalt einschaltet oder gegen ein großes Unternehmen vor Gericht
zieht. Oftmals kennen Verbraucher ihre Rechte nicht und scheuen einen
langwierigen und teuren Rechtsstreit.

Diese ungerechte Praxis der Airlines muss unterbunden werden. Der
Schutz der Verbraucher darf auf keinen Fall durch große Unternehmen
umgangen werden. Bei AirHelp erfahren wir täglich von unseren Kunden,
wie schwer es ist, eine Entschädigungszahlung ohne Hilfe bei einer
Fluggesellschaft durchzusetzen. Daher verhelfen wir seit sechs Jahren
weltweit Passagieren zu ihrem Recht und ziehen, wenn nötig, auch vor
Gericht für sie."

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen
in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der
Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke.
Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der
tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den
ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können
ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei
Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle
können bewirken, dass die ausführende Airline von der
Kompensationspflicht befreit wird.

Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen

Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen
prüfen, ob sie aufgrund ihres verspäteten oder annullierten Fluges
Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Dafür reicht es,
das Bordticket mit dem App-internen Boarding Pass Scanner
einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit
AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der
Airline geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google
Play Store und im App-Store von Apple.

Alle relevanten Daten der Analyse stehen unter dem nachfolgenden
Link zur Verfügung: http://ots.de/EHriGz

Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte.
Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei,
Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle
einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp
juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen
weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als zehn
Millionen Menschen geholfen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt
über 600 Mitarbeiter. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie
unter: www.airhelp.com/de/



Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff(at)tonka-pr.com | +49.160.3624735

Original-Content von: AirHelp Limited, übermittelt durch news aktuell


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