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Jeder hat was zu vererben! Hilfe im Erbrecht-Dschungel (AUDIO)

ID: 1712908


(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Laut einer aktuellen EMNID-Umfrage haben nur rund 30 Prozent der
Deutschen ein Testament. Klar, wer beschäftigt sich schon gerne mit
dem eigenen Tod? Viele denken, dass es noch Zeit hat, seinen Nachlass
zu regeln oder sagen schlichtweg, dass sie nichts zu vererben haben.
Aber jeder hat ein Vermögen, um das sich am Ende vielleicht die
Angehörigen streiten. Mehr dazu von Oliver Heinze.

Sprecher: Auch wenn es die allermeisten vor sich herschieben: Es
ist wichtig, sich frühzeitig zu fragen, wem man was vererben will,
sagt Anja Maultzsch von der Postbank.

O-Ton 1 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Wenn ich kein Testament habe
oder auch einen Erbvertrag, dann gebe ich die Entscheidung darüber,
wie mein Erbe verteilt wird, aus der Hand. Dann entscheidet ganz klar
das Erbrecht. Und da sollte sich doch jeder fragen: Will ich das,
oder ist mir mein Erbe nicht so viel wert, dass ich entscheide, was
damit passiert?"

Sprecher: Oft kann so ein ungeregeltes Erbe nämlich für den
Begünstigten zu einer finanziellen Belastung werden - vor allem, wenn
Immobilien mit im Spiel sind.

O-Ton 2 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Viele Eigentümer können den
Wert ihrer eigenen Immobilie gar nicht einschätzen. Gerade in den
letzten Jahren sind ja die Immobilienpreise enorm gestiegen - auch
bei den Bestandsimmobilien. Das kann letzten Endes dazu führen, dass
die Erben Steuern auf ihren Nachlass zahlen müssen, weil der Wert des
Erbes den Freibetrag übersteigt. Dem kann man aber vorbeugen, indem
man zu Lebzeiten Teile seines Vermögens schon weitergibt, zum
Beispiel im Rahmen einer Schenkung."

Sprecher: Stichwort: "mit der warmen Hand." Aber trotzdem sollte
man sich um eine klare testamentarische Regelung bemühen. Ein Modell
ist bei eher bequemen Menschen mit Hang zu unkomplizierten Lösungen




sehr beliebt: Das Berliner Testament.

O-Ton 3 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Gerade bei Verheirateten, da
bestimmen sich beide gegenseitig als Alleinerben. Aber das ist zu
kurz gedacht, denn wenn dann zum Beispiel der Ehemann als erstes
verstirbt, dann erbt die Ehefrau alles."

Sprecher: Und die Kinder erben dann alles auf einen Schlag, wenn
auch der zweite Elternteil stirbt.

O-Ton 4 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Dann kann es passieren, dass
den Kindern der persönliche Freibetrag gegenüber einem seiner
Elternteile verloren geht, sodass beim Eintreten der Erbschaft eine
hohe Steuerbelastung anfallen kann, weil der Freibetrag dann
überschritten ist. Und, was viele überhaupt gar nicht beachten: Es
besteht die Gefahr, dass der Erbteil der Kinder für Pflegekosten
aufgezehrt wird, falls der letztlebende Elternteil zum Pflegefall
wird."

Sprecher: Wie das perfekte Testament aussieht, ist natürlich von
Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von den individuellen
Lebensumständen ab - fest steht nur:

O-Ton 5 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Je früher man sich damit
befasst, desto besser. Nur: Lassen Sie die Finger von
Testament-Vorlagen aus dem Internet. Standardvordrucke sind deshalb
echt die falsche Lösung. Ich rate jedem, immer zum Notar zu gehen
oder auch zum Fachanwalt für Erbrecht und sich da in aller Ruhe über
die ganzen Möglichkeiten beraten zu lassen, weil, das Erbrecht bietet
mehr Gestaltungsräume als man gemeinhin denkt."

Abmoderationsvorschlag:

Jeder hat etwas zu vererben und sollte schon heute dafür sorgen,
dass nach dem Tod der Nachlass geregelt ist. Sonst droht die Gefahr,
dass es Streit unter den Angehörigen gibt oder die Erben vielleicht
unnötige Steuern zahlen müssen. Mehr Infos unter www.postbank.de.



Pressekontakt:
Postbank
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Iris Laduch
Telefon: 0228-920 12102
eMail: iris.laduch(at)postbank.de

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Datum: 09.04.2019 - 14:04 Uhr
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