Kölner Stadt-Anzeiger: Polizisten in Verdacht
Vorwurf der Gewalt gegen CSD-Teilnehmer
(ots) - Am Freitag wurde vor dem Kölner Landgericht gegen
einen Demonstranten verhandelt, der angeklagt war, Polizisten am
Rande des CSD beleidigt und sogar verletzt zu haben. Der Prozess
endete mit einem Freispruch - und dem Verdacht von mehreren
Straftaten im Amt. Gleich drei Kölner Polizeibeamte könnten sich dem
Vorsitzenden Richter zufolge schuldig gemacht haben. Die Vorwürfe der
Staatsanwalt gegen den Demonstranten hielt der Richter für haltlos.
Im Gegenteil sei schon der Blendschlag, mit dem ein Polizist den Mann
in einer McDonalds-Filiale niedergestreckt hatte, als
Körperverletzung im Amt zu werten. Sodann hätte die Polizei den
Rettungswagen rufen müssen, da der junge Mann bewusstlos am Boden
lag. Den Mann zu fesseln, hielt der Richter für ebenso
"unverhältnismäßig" wie die anschließende Ingewahrsamnahme.
Mindestens einen Tritt und einen Faustschlag in den Rücken des
gefesselten und am Boden liegenden Demonstranten, den nicht nur eine
damalige Kommissarsanwärterin, sondern auch zwei andere Zeugen
gesehen hatten, könnten als "gefährliche Körperverletzung" zu werten
sein. Als Körperverletzung bewertete der Richter zudem eine
Blutentnahme in der Gewahrsamszelle, die weder wie vorgeschrieben von
einem Staatsanwalt angeordnet noch von einem Richter genehmigt worden
war. Der Richter entschuldigte sich beim Angeklagten und gratulierte
einer Polizistin, die ehemalige Kollegen mit ihrer Aussage belastet
hatte, zu ihrem Mut. Die damalige Kommissarsanwärterin war bei einem
Hauptkommissar, der jetzt selbst im Zentrum von Ermittlungen stehen
wird, durch ihr abschließendes Berufspraktikum gefallen - die
Staatsanwältin hatte ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt. Die Frau ist
inzwischen als Kommissarin rehabilitiert - sie hatte vor dem Kölner
Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Beurteilung ihres damaligen
Vorgesetzten geklagt. Das Landgericht informierte umgehend das
Oberlandesgericht und das Justizministerium über das Urteil. Die
Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.
Ermittelt wird jetzt gegen mehrere Kölner Polizeibeamte.
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Datum: 05.04.2019 - 19:27 Uhr
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