Weiterbildungspflicht für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
(PresseBox) - Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind im Sinne des § 9 (1) und (2) der 5. BImSchV verpflichtet regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Zur Fortbildung ist auch die Teilnahme an Lehrgängen im Sinne des § 7 Nr. 2 erforderlich. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen auf Verlangen der Behörden nachgewiesen werden.
Mit unserer bundesweit staatlich anerkannten Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV, IMMISSIONSSCHUTZ ? NEUE RECHTLICHE UND TECHNISCHE ENTWICKLUNGEN, bieten wir Ihnen diese geforderte Fortbildung an.
Das Seminar bietet zudem die Möglichkeit zu einem Erfahrungsaustausch zu aktuellen Fragen und der Umsetzung des Immissionsschutzrechtes.
Weitere Details zur Veranstaltung erhalten Sie im Internet unter der Adresse:
https://hdt.de/W-H090-05-125-9
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Datum: 05.04.2019 - 12:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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