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Regierung plant mit ''Digitalsteuer'' Totalüberwachung

ID: 1711976


(ots) - Der Aufenthaltsort aller Nutzerinnen und
Nutzer soll sieben Jahre lang gespeichert werden.

Der Aufenthaltsort aller Nutzerinnen und Nutzer soll sieben Jahre lang
gespeichert werden. Statt Österreich im Spitzenfeld der IT-Nationen zu
platzieren, wird dem Land ein Ehrenplatz neben Russland, China und dem Iran
gesichert.

"Die Bundesregierung hebelt unter dem Vorwand, eine Digitalsteuer einzuführen,
um sogenannte Internetgiganten stärker zu besteuern, die Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger aus. Sie schafft hiermit gigantische Datensilos für
Werbefirmen und ebnet gleichzeitig der Totalüberwachung und der Bespitzelung der
österreichischen Bevölkerung den Weg. Der heute vom Finanzministerium
veröffentlichte Entwurf zum Digitalsteuergesetz 2020 ist als
Totalüberwachungsgesetz zu bezeichnen und schlichtweg desaströs", zeigt sich
ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert schockiert vom vorliegenden Entwurf.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, Unternehmen stärker zu besteuern, die Nutzerinnen
und Nutzern mit österreichischer IP-Adresse digitale Werbeformen wie
Bannerwerbung oder Suchmaschinenwerbung anzeigen. Neben der IP-Adresse sollen
auch Ortungsmöglichkeiten wie Geotargeting oder Geolokation zum Einsatz gebracht
werden. Diese Daten müssen dann von den Werbefirmen aus steuertechnischen
Gründen sieben Jahre lang gespeichert werden. "Es macht mich völlig sprachlos,
dass die Regierung mittels dieser Totalüberwachung derart riesige Datensilos
anordnet und somit letztlich die Daten aller Österreicherinnen und Österreicher
an Werbeunternehmen verkauft. Sollten diese Daten in die falschen Hände geraten,
ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet und das Schadenspotenzial nicht absehbar.
Ohne zu übertreiben sehen wir hier Verhältnisse auf die österreichischen
Nutzerinnen und Nutzer zukommen, die weit über die vom Europäischen Gerichtshof




aufgehobene Vorratsdatenspeicherung hinausgehen und die sich kaum von digitalen
Überwachungsmaßnahmen unterscheiden, die wir aus Russland, China oder dem Iran
kennen", stellt Schubert eine ernüchternde Prognose.

"Die vorgesehene Speicherpflicht verstößt klar gegen nationales wie
internationales Recht und steht im offenen Widerspruch zur
EU-Datenschutzgrundverordnung. Der Entwurf ist daher zurückzuziehen. Es muss
offengelegt werden, wessen Interessen in den Entwurf eingeflossen sind und wie
ein derartiger Vorschlag seinen Weg in den offiziellen Begutachtungsentwurf
finden konnte ", fordert Schubert Aufklärung.

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ist die Förderung des Internets sowie die Kommunikation der Marktteilnehmer
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Datum: 05.04.2019 - 12:33 Uhr
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