Familienbetriebe Land und Forst: Deutschland verpasst Chance zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
(ots) - "Das gestern im Bundestag verabschiedete
Netzausbaubeschleunigungsgesetz wird den Energieleitungsausbau nicht
wie beabsichtigt beschleunigen, sondern im Gegenteil die Akzeptanz
für die Energiewende senken und erheblichen Widerstand im ländlichen
Raum provozieren", kritisiert der Geschäftsführer der
Familienbetriebe Land und Forst, Wolfgang v. Dallwitz.
Die Regierungsfraktionen konnten sich nicht auf eine laufende
Vergütung für die laufende Beanspruchung land- und
forstwirtschaftlicher Flächen für den Leitungsausbau einigen. Diese
Flächen sollen die Behörden weiterhin gegen Leistung einer
Einmalzahlung enteignen können, sofern die jeweils betroffenen
Grundeigentümer sie nicht - für ein geringfügig höheres und ebenfalls
nur einmaliges Entgelt - den vorhabentragenden Trassenbetreibern
freiwillig zur Verfügung stellen.
"Es darf nicht sein, dass der Energieleitungsausbau auf Kosten der
Grundeigentümer sowie der Land- und Forstwirtschaft vorangetrieben
wird. Die Regelung der Einmalzahlung stammt aus der Zeit der
Vollenteignung zum Straßen- oder Gleisbau. Heute steht hingegen die
Mitbenutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke durch
Trassenbetreiber im Vordergrund. Hierfür eignen sich viel besser
miet- oder pachtähnliche Mitbenutzungsregelungen. Nur durch solche
generationenübergreifende Teilhabe lässt sich auch die Akzeptanz
künftiger Generationen für die dauerhaft eingeschränkte land- und
forstwirtschaftliche Nutzbarkeit von Betriebsflächen sicherstellen",
erklärt Dallwitz.
Demgegenüber begrüßen die Familienbetriebe Land und Forst, dass
der Gesetzgeber nach Jahren der Versäumnis nunmehr die längst
überfällige gesetzliche Möglichkeit zum Erlass einer
Bundeskompensationsverordnung beschlossen hat. Mit diesem Instrument
kann künftig eingerichtet werden, dass für Vorhaben des
Infrastrukturausbaus kein Naturschutzausgleich mehr an anderer Stelle
geleistet werden muss. Bislang müssen auch solche Eingriffe
kompensiert werden, beispielsweise durch Ersatzpflanzungen von Hecken
oder Bäumen. Hierdurch gehen der Land- und Forstwirtschaft nicht nur
die für die Infrastrukturmaßnahme benötigten Flächen verloren,
sondern zusätzlich auch noch die Kompensationsflächen. Eine
Bundeskompensationsverordnung kann allerdings nur Vorhaben im Bereich
des Bundesrechts regeln. Dallwitz fordert: "Hier müssen die Länder
jetzt nachziehen."
Die Familienbetriebe Land und Forst vertreten die Interessen von
Betrieben, hinter denen rund 50.000 Eigentümer, Familienmitglieder
und Mitarbeiter stehen.
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Juliane Ahrens
Leiterin Kommunikation
Familienbetriebe Land und Forst e.V.
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Datum: 05.04.2019 - 09:19 Uhr
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