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Audi Dieselskandal - Urteilshammer Audi A5 3 Liter: Audi und VW werden in einem Urteil gleichzeitig verurteilt; Gericht nimmt Vorsatz von beiden Vorständen an

ID: 1711717


(ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren wegen einer
Abgasmanipulation bei einem Audi A5 3 l Dieselfahrzeug hat das
Landgericht Offenburg, 3 O 94/18 sowohl die Audi AG als auch die
Volkswagen AG in einem Urteil verurteilt. Es handelt sich um ein
Sensationsurteil, weil das Gericht die Anfechtung der Klägerin des
Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung als begründet ansieht und
beide Konzerngesellschaften in einem Urteil gleichzeitig verurteilt
wurden. Das Landgericht geht aus prozessualen Gründen bezüglich
beider Gesellschaften davon aus, dass die Vorstände der Volkswagen AG
und auch die Vorstände der Audi AG Kenntnis von den Manipulationen
bei 3 l Fahrzeugen der Audi AG gehabt haben müssen.

Die Klägerin leaste bei der Volkswagen Leasing GmbH einen Audi A5
3 l Diesel Pkw. Hergestellt wurde das Fahrzeug von der Audi AG. Die
Volkswagen Leasing GmbH kaufte das Fahrzeug jedoch von der Volkswagen
AG und verleaste es dann an die Klägerin. Die Rechte aus dem
Kaufvertrag zwischen der Volkswagen Leasing GmbH und der Volkswagen
AG wurden an die Klägerin abgetreten. Aufgrund der Abgasmanipulation
hat die Klägerin für die Volkswagen Leasing GmbH den Kaufvertrag mit
der Volkswagen AG wegen arglistiger Täuschung angefochten. Sie machte
für die Volkswagen Leasing GmbH eine Rückzahlung des Kaufpreises
geltend. Gegenüber der Audi AG wurden Schadensersatzansprüche wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht. Dieser Klage
gab das Landgericht Offenburg weitgehend statt.

Das Landgericht teilt mit, dass die Volkswagen AG bei dem Verkauf
des Fahrzeugs die Volkswagen Leasing GmbH arglistig getäuscht habe
über die Abschalteinrichtung. In dem 3 l Fahrzeug ist nach Ansicht
des Landgerichts eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Deshalb




könne die Volkswagen Leasing GmbH den Kaufvertrag mit der Volkswagen
AG erfolgreich anfechten. Diese muss den Kaufpreis abzüglich einer
Nutzungsentschädigung an die Volkswagen Leasing GmbH zurückzahlen.
Das Landgericht geht davon aus, dass auch der Vorstand der Volkswagen
AG Kenntnis von den Manipulationen bei der Audi AG bei den 3 l
Fahrzeugen gehabt habe. Damit hat die Volkswagen AG nach Ansicht des
Landgerichts die eigene Leasinggesellschaft arglistig getäuscht.
Gegenüber der Audi AG besteht ein Schadensersatzanspruch der Klägerin
wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Die Audi AG hat nach
Ansicht des Landgerichts ein Fahrzeug mit einer illegalen
Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Damit hat sie das
Vermögen der Geschädigten in sittenwidriger Weise beschädigt. Auch
bei der Audi AG geht das Landgericht davon aus, dass der Vorstand von
den Manipulationen gewusst haben muss. Dies sei zumindest von der
Audi AG nicht hinreichend bestritten worden. Deshalb schuldet die
beklagte Audi AG der Klägerin Schadensersatz. Damit kann die Klägerin
nunmehr auch den bestehenden Leasingvertrag rückabwickeln.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es ist ein Sensationsurteil, weil in einem einzigen
Verfahren sowohl die Audi AG als auch die Volkswagen AG verurteilt
wurden und das Gericht die Kenntnis von beiden Vorständen beider
Gesellschaften annimmt. Beide Gesellschaften haben zu dieser Kenntnis
nicht hinreichend vorgetragen, was zwischenzeitlich Usus bei der
Volkswagen AG und der Audi AG ist. Damit haben auch Geschädigte der
Audi AG bei 3 l Fahrzeugen sehr gute Aussichten, Schadensersatz zu
erhalten."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 04.04.2019 - 17:24 Uhr
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