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LG Berlin verurteilt Volkswagen Bank GmbH bei Autokredit

ID: 1711404


(ots) - Das Landgericht Berlin hat gegen die Volkswagen
Bank GmbH mit Urteil vom 29. März 2019 - 4 O 224/18 - entschieden,
dass ein VW-Kunde das Darlehen zur Finanzierung seines
Schummel-Diesels nicht mehr bedienen muss. "Das zugunsten eines
Verbrauchers ergangene Urteil macht deutlich, dass die Erfolgschancen
gegen die Volkswagen Bank GmbH auf Rückabwicklung eines Autokredits
hervorragend sind", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte. Der Berliner Kläger hätte nicht nur einen erheblichen
Wertverlust seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal erlitten. Er
wäre auch von den ab Juli 2019 in Berlin anstehenden
Durchfahrtsbeschränkungen betroffen gewesen. Der Widerruf seines
Autokreditvertrages bot dem Geschädigten einen Ausweg.

Am 02. Dezember 2015 schloss der Kläger als Verbraucher mit der
Volkswagen Bank GmbH einen Darlehensvertrag über die Finanzierung
eines VW Caddy. Sodann widerrief der Kläger mit Schreiben vom 13.
Februar 2018 seine Willenserklärung zum Abschluss des
Darlehensvertrages. Die 14-tägige Frist zur Ausübung des
Widerrufsrechts beginnt nur dann zu laufen, wenn die Angaben im
Darlehensvertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. HAHN
Rechtsanwälte hatte im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere Fehler in
den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH festgestellt und
diese im Wege einer Feststellungsklage für den Kläger geltend
gemacht.

Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im
Vertrag führt zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags und auch des
Kaufvertrages. Es handelt sich um verbundene Geschäfte. Daher erhält
der Verbraucher bei einer Rückabwicklung eines Autokredits nicht nur
sämtliche Raten, sondern auch die geleistete Anzahlung von der Bank
zurück. "Ob sich der Kunde dabei für die gefahrenen Kilometer einen




Wertverlust anrechnen lassen muss, ist bei neueren Darlehensverträge
ab dem 13. Juni 2014 rechtlich umstritten", erläutert Hahn.
Vorliegend habe - so Hahn - das Gericht allerdings dem Grunde nach
eine Wertersatzpflicht des Klägers für die gefahrenen Kilometer
angenommen. "Der Widerruf eines Autokredits bietet auch Inhabern von
Benzinern oder solchen Dieselfahrzeugen die Möglichkeit zur
Rückabwicklung, bei denen keine Abgasmanipulation nachgewiesen
wurde", sagt Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine
kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres
Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den
Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher
im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die
Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Weitere
Informationen finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.04.2019 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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