ROGERT& ULBRICH macht Klagen wegen des Abgasbetrugs zu Gewinngeschäft für Kläger - hoher Schadenersatz, kaum Nutzungsentschädigung, hohe Zinsleistungen
(ots) - Die im Abgasskandal führende Anwaltskanzlei Rogert &
Ulbrich aus Köln veröffentlicht ein aufrüttelndes Urteil des
Landgerichts Bonn, in dem einem Porschefahrer durch den Zuspruch von
Zinsen mehr Geld zugesprochen wird, als er für das Fahrzeug gezahlt
hatte (Urteil vom 27.03.2019, Az. 1 O 394/17).
"Es gibt sie also doch noch: "Materielle Gerechtigkeit" wie
Juristen sie nennen", freut sich Rechtsanwalt und Gründungspartner
Tobias Ulbrich, der das Urteil erstritten hat. Das Gericht sei seiner
Argumentation in sämtlichen entscheidenden Punkten gefolgt. "Das ist
in Fällen wie dem vorliegenden kein Selbstläufer. Es handelte sich
nicht um einen Standardfall eines VW, Seat, Skoda oder Audi mit einem
EA 189-Motor bis 2 Litern Hubraum wie er Gegenstand der
Musterfeststellungsklage des vzbv ist. Vielmehr ging es um einen
relativ jungen EA 897 EVO Euro 6, für den noch nicht so viele
klagestattgebende Urteile vorliegen, zumal der Porsche-Abgasskandal
noch gar nicht so lange bekannt ist" gibt Ulbrich zu bedenken. "Umso
erfreulicher ist es, wenn jetzt zum Einen auch Oberklassefahrzeuge
vollkommen zurecht von der weit überwiegend klägerfreundlichen
Rechtsprechung der Landgerichte profitieren und zum anderen die
beantragten und zugesprochenen Zinsen und die niedrige
Nutzungsentschädigung für die Beklagte zu einem Gewinngeschäft für
den Kläger führen."
Hochinteressant sei, dass das keine Eintagsfliege sei. Bereits in
mehreren Fällen habe der landgerichtlich festgestellte
Schadenersatzbetrag inklusive Zinsen den Kaufpreis überschritten.
Gerade in der Niedrigzinsphase seien die zugesprochenen Beträge
lukrativer als die meisten Kapitalanlagen, ordnet Ulbrich die
Bedeutung ein.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, ebenfalls Gründungspartner
bei Rogert & Ulbrich, meint eine deutliche Tendenz der Gerichte zu
erkennen, die für die Kläger aus dem Elend des Abgasskandals im
Nachhinein noch eine hervorragende Geldanlage machen kann: " Das
Landgericht Bonn geht zu Recht davon aus, dass ein Porsche mit 3.0
TDI Motor 500.000 km laufen muss. Ähnlich hatten sich für kleinere
Motoren auch schon das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht
Hamburg geäußert. Setzt sich diese Ansicht durch, wird die
Nutzungsentschädigung für die Beklagte drastisch reduziert. Statt
sonst meist 0,4 %/1000 km gibt es dann nur noch 0,2 % /1.000 km.
Daneben werden immer häufiger nicht nur Verzugszinsen iHv 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Verzugseintritt und
Prozesszinsen in nämlicher Höhe sondern auch noch deliktische Zinsen
in Höhe von 4 % ab Kaufpreiszahlung zugesprochen. Die Zusammenschau
dieser Entwicklungen macht aus Abgasskandalklagen eine echte
Kompensation für Betroffene. Das ist richtig und auch überfällig."
Nachdem die Kanzlei Rogert & Ulbrich im Januar 2017 mit dem ersten
erfolgreichen deliktischen Urteil gegen Volkswagen Aufsehen erregt
hat, im weiteren Verlauf ca. 900 stattgebende Urteile erstritt,
zahlreiche rechtskräftige Urteile produzierte und vor dem
Oberlandesgericht Köln (Beschlüsse vom 03.01.2019 Az. 18 U 70/18 und
21.02.2019 Az. 16 U 130/18) und anderen Oberlandesgerichten
Abgasskandalverfahren endgültig gewann, macht sie erneut von sich
reden. "Wir werden auch weiterhin mit aller Macht für die Interessen
der Verbraucher eintreten, gleichviel ob im Individualprozess oder im
Rahmen der von uns mitverantworteten Musterfeststellungsklage",
schließen die Anwälte Rogert und Ulbrich ihre Statements ab.
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Datum: 04.04.2019 - 09:48 Uhr
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