VSV/Kolba: Sammelaktion in Sachen Amabrush "10-Sekunden-Zahnbürste"
(ots) - Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft
Das österreichische Start-Up-Unternehmen Amabrush hat Sommer 2017 auf den
Crowdfunding-Plattformen "kickstarter.com" und "indiegogo.com" die "erste
automatische Zahnbürste der Welt" vorgestellt, mit der alle Zähne
vollautomatisch binnen "10 Sekunden" gereinigt würden. Der Investitionsbetrag
war so gestaltet, dass die Höhe des Betrages direkt dem Kaufpreis einer oder
mehrerer Produkte entsprach. Die Investoren sollten die Zahnbürsten als
Gegenleistung erhalten. Auf diese Weise wurden angeblich 8 Millionen Euro
eingesammelt.
Die "10-Sekunden-Zahnbürste" wurde stark medial - etwa in den Fernsehsendungen
"2 Minuten - 2 Millionen" bzw "Das Ding des Jahres" - beworben. Inzwischen wird
die Zahnbürste über den Web-Shop www.amabrush.at auch online verkauft (Preis je
Set zwischen 129,99 bis 179,99 Euro).
" Beim Verbraucherschutzverein haben sich viele Crowdfunder und Käufer gemeldet,
die sich durch Amabrush geschädigt sehen ," sagt Peter Kolba, Obmann des
Verbraucherschutz-vereines (VSV). " Zum einen werden Crowdfunder seit über einem
Jahr vertröstet und bekommen keine Zahnbürste ausgeliefert, zum anderen
beschweren sich Käufer, dass die Zahnbürste in keiner Weise dem entspricht, was
beworben wurde. "
Amabrush reinigt die Zähne ungenügend. Der Leiter der Universitätszahnklinik in
Wien, Univ. Prof. DDr. Andreas Moritz sagte in der ORF-Sendung "Konkret" vom
22.1.2019 nach einem Test des Produktes: "Ich würde mit dem hier getesteten
Gerät Patienten sicher keine Empfehlung abgeben, das normale Zähneputzen durch
die Amabrush zu ersetzen." Auch ein Test des Standard Redakteurs Zsolt Wilhelm
kam zu dem Ergebnis einer ungenügenden Reinigungsleistung. Schließlich kommt
auch das Reparatur- und Servicezentrum R.U.S.Z. zu dem Ergebnis: "Die Zahnbürste
Amabrush ist ungeeignet, die öffentlich beworbene Putzleistung zu erbringen."
"Der VSV hat daher eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft eingereicht," informiert Kolba. " Die
Staatsanwaltschaft wird zu prüfen haben, ob strafrechtliches Handeln vorliegt.
Es gilt allerdings die Unschuldsvermutung. "
Der VSV hat auf der Web-Site
www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-AMABRUSH einen Online-Fragebogen
eingerichtet und sammelt Daten von Crowdfundern und Käufern, die sich durch
Amabrush geschädigt sehen.
" Wir prüfen weitere rechtliche Schritte für die Betroffenen, von einem
Anschluss als Privatbeteiligte bis zu Sammelklagen gegen das Unternehmen. Diese
Prüfung ist für die Betroffenen kostenlos ," kündigt Kolba an.
Service: Sammelaktion über
www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-AMABRUSH
Sammelaktion Amabrush Zur Sammelaktion
(https://www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-AMABRUSH)
Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +43 660 2002437
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Datum: 04.04.2019 - 08:31 Uhr
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