Jetzt praxisgerechter Förderrahmen: BMWi erweitert den Anwendungsbereich seines neuen Prozesswärmeprogrammes auf Gebrauchtholz
(PresseBox) - Berlin, 02. April 2019: Mit einem neu veröffentlichten Merkblatt bessert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Förderung für Erneuerbare Energien in der Prozesswärme nach.
Die Bioenergieverbände begrüßen diese Änderung, da bislang vom Förderproramm gerade die energie- und klimapolitisch wünschenswerten biogenen Rest- und Abfallstoffe, wie die Gebrauchtholzsortimente A1 und A2 ausgeschlossen waren. Mit der nun veröffentlichten zweiten Fassung des Merkblattes und den dazugehörigen technischen Mindestanforderungen wird das Förderprogramm einem sehr breiten Brennstoffmix aus holzartigen und anderen biogenen Brennstoffen geöffnet. Das BMWi hat bewiesen, dass es ein Auge für die Praxis besitzt, da die Nutzung von Holzabfällen und anderen Biomassesortimenten heute eine der wenigen Lösungen darstellt, bei der es die erneuerbare Prozesswärme wirtschaftlich und technisch mit fossilen Energieträgern aufnehmen kann.
Auch die Klarstellung, dass landwirtschaftliche Betriebe ebenfalls in den Anwendungsbereich des Förderprogrammes fallen, wird von den Bioenergieverbänden begrüßt. So sind beispielsweise Betriebe mit ihrem hohen Wärmebedarf für Gewächshäuser und Veredelungsprozesse ein idealer Nutzer für Prozesswärme aus Bioenergie. Hier gilt es ältere Kessel auf fossiler Basis durch effiziente Erneuerbare- Energien - Anlagen zu ersetzen. Nach Ansicht der Bioenergieverbände wird das Programm hier helfen.
Das Förderprogramm 295 der KfW zur ?Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft? unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite der KfW in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Bei der Investition in eine Biomasseanlage zur Prozesswärmebereitstellung übernimmt beispielsweise das Förderprogramm maximal 10 Mio. Euro (bis zu 55% der förderfähigen Investitionskosten) oder gewährt einen zinsgünstigen Kredit mit bis zu 55 % Tilgungszuschuss und einem Kreditvolumen bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Auch stellt die BAFA, anstelle von Tilgungszuschüssen, direkte Investitionszuschüsse in gleicher Höhe bereit.
Über die Bioenergieverbände
Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) bündeln im Bereich Energiepolitik ihre Kompetenzen im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB). Gemeinsam bilden sie im HBB die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das HBB setzt sich als starke Stimme der Bioenergie technologieübergreifend in den Sektoren Strom und Wärme für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das HBB außerdem auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
Kontakt
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Tel. 02 28 / 810 02 59
Mail: geisen(at)bioenergie.de
Fachverband Biogas e.V. (FvB)
Mareike Fischer
Fachreferentin Politische Kommunikation
Tel. 0 30 / 2758 179 22
Mail: mareike.fischer(at)biogas.org
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Tel. 0 30 /31904 240
Mail: presse(at)bauernverband.net
Fachverband Holzenergie im BBE (FVH)
Matthias Held
Geschäftsführer
Tel. 0 30 / 2758 179 19
Mail: held(at)bioenergie.de
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Datum: 02.04.2019 - 15:37 Uhr
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