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OEKO-TEX® Prüfkriterien 2019 - Neuregelungen sind am 1. April endgültig in Kraft getreten

ID: 1710643


(PresseBox) - Elementare Themen für die OEKO-TEX® Gemeinschaft sind seit jeher Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund werden zu Beginn eines jeden Jahres die bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios aktualisiert und damit neueste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Branchentrends adaptiert. Nach einer Übergangsfrist sind am 1. April 2019 die OEKO-TEX® Neuregelungen für alle Zertifizierungssysteme und Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten. Eine Übersicht über die Neuregelungen aller Produkte finden Sie hier. Die aktuellsten Änderungen betreffen den ECO PASSPORT by OEKO-TEX® Standard.

ECO PASSPORT by OEKO-TEX®

Die Basis für eine nachhaltige Produktion von Textilien und Lederwaren ist der Einsatz von umweltfreundlichen Chemikalien. Die ECO PASSPORT by OEKO-TEX® Zertifizierung zielt ausdrücklich auf die Vermeidung von unerwünschten Chemikalien ab, und zwar noch bevor sie in die globale Lieferkette gelangen. Dafür werden eine Vielzahl von Chemikalien, darunter Farbmittel, Mittel zum Abkochen, Klebstoffe, Tinten, Pigmente und Hilfsstoffe in einem vertraulichen, dreistufigen Prozess analysiert, der bestätigt, dass die Formulierungen und einzelnen Inhaltsstoffe bestimmte Kriterien im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erfüllen.

Die Änderungen im Überblick:

Aufnahme von Lederchemikalien

Nach der Einführung des LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® für schadstoffgeprüfte Lederprodukte sowie der Sustainable Textile & Leather Production Zertifizierung (STeP) für umweltfreundliche und nachhaltige Lederproduktion können in Kürze neben Textilchemikalien auch Lederchemikalien entsprechend den Vorgaben des ECO PASSPORT by OEKO-TEX® getestet und zertifiziert werden.

Neue Substanzen in den Grenzwertkatalogen





Diverse Substanzen wurden neu in die Grenzwertkataloge aufgenommen. Dazu gehören neben Quinolin, das bereits unter Beobachtung von OEKO-TEX® stand, der Weichmacher und Viskositätsregulator TCEP (Tris(2-chlorethyl) phosphat), das Treibmittel ADCA (Azodicarboxamid) sowie die Siloxane D4, D5 und D6. In Anhang 6 neu aufgenommen wurden die Arylamine 4-Chloro-o-toluidinium chloride, CAS No. 3165-93-3, 2-Naphthylammoniumacetate, CAS No. 553-00-4, 2,4-Diaminoanisole sulphate, CAS No. 39156-41-7, 2,4,5-Trimethylaniline hydrochloride, CAS No. 21436-97-5 sowie der Flammhemmer Dinatriumoctaborat, CAS No. 12008-41-2.

Neuerungen in den Grenzwertkatalogen

Im Anhang 4 des ECO PASSPORT by OEKO-TEX® wurden zudem Grenzwerte verschiedener Parameter verschärft. Dies betrifft vor allem das Ausgangsprodukt für die Herstellung von Farbstoffen Anilin, die Lösungsmittel N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP), N,N-Dimethylacetamid (DMAC), N,N-Dimethylformamid (DMF), die Flammhemmer tra-, Penta-, Hexa- und Heptabromdiphenylether, diverse Flammschutzmittel sowie Per- und Polyfluorierte Verbindungen (PFCs). Auch für die Substanzen OPP, CMK, TCMTB für Lederchemikalien gab es Änderungen im Grenzwertkatalog.

Weitere wichtige Änderungen im OEKO-TEX® Produktportfolio:

OEKO-TEX® deckt die neue ?REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung? bereits ab

Durch die Umsetzung von Grenzwertanforderungen von Benzol, Amin-Salzen sowie Quinolin im STANDARD 100 by OEKO-TEX® und LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® decken diese bereits jetzt die Anforderungen der neuen ?REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung? (Commission Regulation (EU) 2018/1513) ab.

Glyphosat steht unter Beobachtung

Ab 2019 stehen zwei neue Produktgruppen im STANDARD 100 by OEKO-TEX® und LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® unter Beobachtung: Glyphosat und seine Salze sowie die krebserregenden N-Nitrosamine und N-Nitrosierbare Substanzen.

Ein kostenfreies Webinar mit detaillierten Informationen zu den Neuregelungen 2019 für sämtliche OEKO-TEX® Produkte ist unter www.oeko-tex.com/webinare abrufbar.


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Datum: 02.04.2019 - 13:09 Uhr
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