Westfalen-Blatt: zum Thema Organspende
(ots) - Vor elf Jahren hat der deutsche Dokumentarfilmer
Markus Vetter eine ebenso wahre wie anrührende Geschichte erzählt. Im
Westjordanland wird 2005 ein elfjähriger palästinensischer Junge von
israelischen Soldaten erschossen, weil er eine echt aussehende
Spielzeugwaffe in der Hand hält. Die Ärzte in Haifa stellen den
Hirntod fest, die Eltern stimmen der Organspende zu - und retten
damit drei israelischen Kindern das Leben. Wer den Film »Das Herz von
Jenin« gesehen hat oder sich in Erinnerung ruft, dass der heutige
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seiner Frau Elke Büdenbender
eine Niere gespendet hat, kann in Organspenden natürlich nur Gutes
sehen. Und das stimmt auch, weil in beiden Fällen freiwillige
Entscheidungen bewusst getroffen worden sind. Das ist bei dem, was
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen Politikern
vorschwebt, nicht so. Die Widerspruchslösung schränkt Freiheitsrechte
ein, weil sie im Kern darauf setzt, dass Menschen zu ihren Lebzeiten
der Organspende eben nicht explizit widersprechen. Dass die
Angehörigen noch gefragt werden sollen, ob sich der Verstorbene
irgendwann einmal gegen Organspenden ausgesprochen hat, klingt nicht
nur wie eine Pro-Forma-Maßnahme am Sterbebett - in der Praxis wäre es
auch genau so. Unser Grundgesetz beginnt mit den Grundrechten.
Artikel 1 garantiert die Menschenwürde, Artikel 2 die körperliche
Unversehrtheit. Beides reicht über den Hirn- oder Organtod hinaus.
Eine Widerspruchslösung widerspricht dem generell. Niemand sollte
etwas ablehnen müssen, dem er nie zugestimmt hat. Das Argument, jeder
könnte einmal in die Situation kommen, auf ein Organ angewiesen zu
sein, und müsse deshalb ganz automatisch auch Spender sein, zieht
nicht. Jeder Mensch muss davon ausgehen können, dass sein Körper nach
dem Tod unversehrt bestattet wird - und nicht als ausgeschlachtetes
Ersatzteillager. Die Hauptursache für Organmangel liegt woanders.
Laut einer Studie der Zeitschrift »Deutsches Ärzteblatt« hätte es
2015 insgesamt 2780 Organspenden geben können; es waren aber nur 877,
weil in Krankenhäusern potenzielle Organspender zu selten erkannt und
gemeldet werden. Hier, und erst einmal nur hier, gilt es anzusetzen.
Die Politik wäre gut beraten, wenn sie vorerst die Wirkung des neuen
Transplantationsgesetzes abwarten würde. Darin ist vieles enthalten,
das Kliniken bei Organspenden hilft.
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Datum: 01.04.2019 - 21:00 Uhr
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