InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Rüge der EU-Kommission: Familienbetriebe Land und Forst fordern Transparenz und Beteiligung beim FFH-Gebietsschutz

ID: 1709265


(ots) - "Die EU-Kommission rügt zu Recht die unzureichende
Veröffentlichung von FFH-Managementplänen in Deutschland. Bund und
Länder müssen mehr Teilhabe für Grundeigentümer und Landnutzer
ermöglichen", erläutert der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und
Forst, Michael Prinz zu Salm-Salm, zum Ablauf der von der
EU-Kommission gesetzten Frist, sich zu dem Vorwurf der unzureichenden
Veröffentlichung von Managementplänen und der Erschwernis der
Rechtsverfolgung zu erklären. "Als Grundeigentümer stehen wir für
einen wirksamen Naturschutz und möchten unser Expertenwissen mit
einbringen können. Ohne Information und Beteiligungsmöglichkeiten
verliert der FFH-Gebietsschutz erheblich an Akzeptanz bei den
Menschen im ländlichen Raum", betont Salm.

In ihrem Anschreiben an die Bundesregierung hatte die
EU-Kommission unmissverständlich formuliert: "Auch Landwirte,
Grundstückseigentümer und potenzielle Projektträger müssen leicht auf
diese Informationen zugreifen können, da ihre Rechte und Pflichten
von den in diesen Plänen vorgesehenen Maßnahmen betroffen sein
können." Es sei nicht ausreichend, diese Pläne nur auf Verlangen
zugänglich zu machen. Vielmehr müssten diese aktiv verbreitet werden.
Das verlange auch, dass die Pläne nicht nur in den Räumlichkeiten der
Behörden einsehbar seien.

"Wir kritisieren seit langem, dass die Verbände mit ihrem
Expertenwissen nur unzureichend in die Umsetzung der FFH-Richtlinie
eingebunden sind und dass die FFH-Managementpläne oft ohne Kenntnis,
Beteiligung und Einbindung der betroffenen Grundeigentümer erstellt
werden", sagt Salm und fordert: "Deutschland muss jetzt endlich aktiv
werden, um einen transparenten und partizipativen Umgang mit dem
FFH-Gebietsschutz sicherzustellen."

In dem Aufforderungsschreiben hebt die EU-Kommission außerdem




hervor, dass neben dem strengen Mittel der Schutzgebietsverordnung
der FFH-Gebietsschutz auch im Wege des Vertragsnaturschutzes
nutzerfreundlich geregelt werden könne. Die Familienbetriebe Land und
Forst setzen sich seit Jahren dafür ein, dieses Instrument
anzuwenden.

Nach erfolglosem Fristablauf steht der Europäischen Kommission der
Weg zum Europäischen Gerichtshof offen.

Die Familienbetriebe Land und Forst vertreten die Interessen von
Betrieben, hinter denen 50.000 Familienmitglieder, Mitarbeiter und
Eigentümer stehen.



Pressekontakt:
Juliane Ahrens
Leiterin Kommunikation
Familienbetriebe Land und Forst e.V.
www.fablf.de
Tel.: 030 -246 30 46 11
ahrens(at)fablf.de

Original-Content von: Familienbetriebe Land und Forst, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Das perfekte Ostergeschenk: 4 Tickets in PK1 für Roncalli?sApollo Varieté zum Preis von 98?*! Das perfekte Ostergeschenk: 4 Tickets in PK1 für Roncalli?sApollo Varieté zum Preis von 98?*!
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.03.2019 - 13:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1709265
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 24 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rüge der EU-Kommission: Familienbetriebe Land und Forst fordern Transparenz und Beteiligung beim FFH-Gebietsschutz
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Familienbetriebe Land und Forst (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Familienbetriebe Land und Forst



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.234
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 76


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.