ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
(IINews) - +++ Vorsicht beim Autokauf im Ausland +++
Wer ein Fahrzeug von einem in Bulgarien ansässigen Verkäufer erwirbt, kann Ansprüche wegen eines angeblichen Betruges über Mängel des Fahrzeugs nicht vor deutschen Gerichten geltend machen. Das hat laut ARAG das Oberlandesgericht Celle in einem jetzt veröffentlichten Fall entschieden und eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz gekippt (Urteil vom 06.02.2019, Az.: 7 U 102/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Celle.
+++ Kein Erholungsurlaub bei durchgängigem Sonderurlaub +++
Nimmt ein Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr durchgehend unbezahlten Sonderurlaub, dann steht ihm mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Das hat nach Auskunft der ARAG das Bundesarbeitsgericht in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden (Urteil vom 19.03.2019, Az.: 9 AZR 315/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG.
+++ Keine einseitige Preisänderung +++
Ein Fernwärmeversorger ist nicht berechtigt, eine mit seinen Kunden vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel einseitig durch öffentliche Bekanntmachung zu ändern. Ein Verbraucherschutzverband kann deshalb verlangen, dass der Versorger zukünftig derartige irreführende Mitteilungen nicht mehr verschickt und an die Kunden Berichtigungsschreiben versendet, entschied laut ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 21.03.2019 (Az.: 6 U 190/17).
Sie wollen mehr erfahren?
Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de
Datum: 27.03.2019 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1708679
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 34 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell...
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).