Rheinische Post: Asylbewerber sollen laut Gesetzentwurf ab 2020 weniger Geldleistungen erhalten
(ots) - Asylbewerber sollen nach einem neuen
Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ab 2020
insgesamt geringere staatliche Geldleistungen erhalten als bisher.
Der Geldleistungssatz für alleinstehende Erwachsene soll von bisher
monatlich 354 auf dann 344 Euro sinken, heißt es in einem Vermerk zu
dem Gesetzentwurf, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch)
vorliegt. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sinkt die
Leistung demnach um einen auf 275 Euro. Zugleich soll aber das so
genannte Taschengeld für den persönlichen Bedarf angehoben werden.
Für alleinstehende Erwachsene steigt es von 135 auf 150 Euro, für
Jugendliche von 76 auf 79 Euro im Monat. Möglich wird die Absenkung
des gesamten Geldleistungssatzes, weil die Bedarfe für Strom und
Wohnungsinstandhaltung künftig aus dem Leistungssatz herausgerechnet
werden. Asylbewerber, die in Sammelunterkünften untergebracht sind,
haben keine eigenen Kosten für Hausrat, heißt es zur Begründung.
Damit werde eine Forderung der Union aus den Gesprächen zum
Integrationsgesetz umgesetzt, heißt es in dem Vermerk. Der
Gesetzentwurf soll 2020 in Kraft treten. Er wurde am Dienstag zur
Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Die Union übte dennoch
Kritik. "Die Grundtendenz des Gesetzentwurfs ist richtig:
Asylbewerber sollten künftig mehr Sach- und weniger Geldleistungen
bekommen", sagte Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der
Unionsfraktion. "Der Entwurf springt aber noch zu kurz. Abgelehnte
Asylbewerber und Personen, die bei ihrer Abschiebung nicht
kooperieren, sollten insgesamt nur noch Sachleistungen erhalten."
Schließlich sollte der Zeitraum, bis zu dem Asylbewerber abgesenkte
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, deutlich
verlängert werden - von heute 15 auf 36 Monate, so Middelberg.
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Datum: 27.03.2019 - 00:00 Uhr
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