Rheinische Post: EU-Wahl: Kein Schutz gegen doppelte Stimmabgabe
(ots) - Wegen fehlender Kontrollen können EU-Bürger mit
einer doppelten europäischen Staatsangehörigkeit immer noch an den
Behörden und an den Vorschriften vorbei mehr als einmal ihre Stimme
abgeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage
der AfD-Fraktion im Bundestag hervor, die der Düsseldorfer
"Rheinischen Post" (Dienstag) vorliegt. 785.000 Deutsche, die
zugleich die Staatsangehörigkeit eines weiteren EU-Mitgliedlandes
besitzen, leben in Deutschland, wie die Bundesregierung auf Berufung
des Mikroszensus'' schreibt. Nachdem 2014 das Thema der Doppelwahl
durch einen prominenten Fall öffentlich wurde, gibt es als einzige
Konsequenz einen Hinweis "auf das Verbot der Doppelwahl auf dem
Merkblatt zur Briefwahl und der Wahlbenachrichtigung", räumt die
Bundesregierung in ihrer Antwort ein. Die Regierung kann demnach
weitere Staatsangehörigkeiten von Deutschen nicht ermitteln. Auch
eine Einbeziehung in den europäischen Informationsaustausch sei nicht
möglich, heißt es. "Die Bundesregierung nimmt sehenden Auges in Kauf,
dass die EU-Wahl vor doppelten Stimmabgaben durch Bürger mit
doppelter Staatsangehörigkeit nicht geschützt ist. Das ist nicht
hinnehmbar, seit über vier Jahren bekannt und diskreditiert die
Wahl", sagte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner. Er betonte, durch
einen Wahlausweis könne eine doppelte Stimmabgabe verhindert werden.
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Datum: 26.03.2019 - 00:00 Uhr
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