InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Auch bei Gehaltsumwandlung: Dienstfahrrad wird steuerlich attraktiver

ID: 1707853


(ots) - Seit Anfang des Jahres gibt es umfassende
Steuererleichterungen für Dienstfahrräder: Stellt der Chef das Rad
seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn zur Verfügung, muss der
Mitarbeiter für private Fahrten keinen geldwerten Vorteil mehr
versteuern. Nun profitieren auch Arbeitnehmer, die ihr Dienstfahrrad
im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhalten. Wie das geht, erklärt der
Verbraucher-Ratgeber Finanztip.

Experten schätzen, dass derzeit mehr als 200.000 Dienstfahrräder
in Deutschland im Einsatz sind. "In den meisten Fällen least der
Arbeitgeber das Rad und der Mitarbeiter ist in Form einer
Gehaltsumwandlung daran beteiligt", erklärt Udo Reuß, Steuerexperte
bei Finanztip. Wird das Rad erstmals im Zeitraum vom 1. Januar 2019
bis Ende 2021 zur Verfügung gestellt, greift nun auch bei einer
Entgeltumwandlung eine Steuervergünstigung: Arbeitnehmer müssen dann
nur noch den halben Bruttolistenpreis des Rads als geldwerten Vorteil
versteuern. Das gestattet ein aktueller Erlass der obersten
Finanzbehörden der Länder vom 13. März 2019.

Bemessungsgrundlage halbiert sich

"Beim Leasing-Modell vereinbaren Arbeitnehmer in der Regel mit
ihrem Chef eine Barlohnumwandlung", sagt Reuß. "Statt einen Teil des
Gehalts ausbezahlt zu bekommen, erhalten sie ein Dienstrad, das sie
auch privat nutzen dürfen." Meistens zieht der Arbeitgeber vom
monatlichen Bruttolohn die Leasingrate und die Versicherungsprämie
ab, oft abzüglich eines Zuschusses . Grundsätzlich kommt dann ein
Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil für die
Privatnutzung dazu. Mit dem aktuellen Erlass halbiert sich die
Bemessungsgrundlage. "Das führt in der Praxis nur zu einer
0,5-prozentigen Besteuerung." Insgesamt sinkt damit die
Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung, die
Arbeitnehmer zahlen weniger Lohnsteuer und




Sozialversicherungsbeiträge. Und auch der Chef profitiert:
"Arbeitgeber zahlen aufgrund der geringeren Bemessungsgrundlage etwas
weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung."

Weitere Informationen inklusive Berechnungsbeispiel
https://www.finanztip.de/dienstfahrrad/

Über Finanztip

Finanztip ist mit durchschnittlich mehr als 3 Millionen Besuchen
im Monat Deutschlands größter Verbraucher-Ratgeber rund um Ihr Geld.
Wir wollen Menschen befähigen, ihre täglichen Finanzentscheidungen
richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Hierfür
recherchieren und analysieren die Finanztip-Experten ausschließlich
im Interesse des Verbrauchers und bieten praktische
Handlungsempfehlungen. Aktuell gibt es auf der Finanztip-Website mehr
als 1.200 aktuelle Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen. Kern
unseres kostenlosen Angebots ist der wöchentliche
Finanztip-Newsletter mit mehr als 430.000 Abonnenten. Darin
beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und das
Finanztip-Team alle Themen, die für Verbraucher aktuell wichtig sind:
von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und
Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Darüber hinaus können
sich Verbraucher in der großen Finanztip-Community mit den Experten
und anderen Verbrauchern austauschen.

Täglich neue Tipps auf
Facebook (https://www.facebook.com/Finanztip),
Twitter (https://twitter.com/Finanztip),
Xing (https://www.xing.com/news/pages/finanztip-496) und im
Finanztip-Feed (http://www.finanztip.de/feed).



Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Bilanzpressekonferenz 2019: Deutsche Leasing Gruppe mit stabiler Entwicklung
Das Arbeitsgericht weist den Antrag der AMCU auf Berufung gegen das erste Urteil ab und macht den Weg für das Überprüfungsverfahren auf Gewerkschaftszugehörigkeit frei
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.03.2019 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1707853
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 35 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Auch bei Gehaltsumwandlung: Dienstfahrrad wird steuerlich attraktiver
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Finanztip Verbraucherinformation gemeinn (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Finanztip Verbraucherinformation gemeinn



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.256
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 333


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.