Auch bei Gehaltsumwandlung: Dienstfahrrad wird steuerlich attraktiver
(ots) - Seit Anfang des Jahres gibt es umfassende
Steuererleichterungen für Dienstfahrräder: Stellt der Chef das Rad
seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn zur Verfügung, muss der
Mitarbeiter für private Fahrten keinen geldwerten Vorteil mehr
versteuern. Nun profitieren auch Arbeitnehmer, die ihr Dienstfahrrad
im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhalten. Wie das geht, erklärt der
Verbraucher-Ratgeber Finanztip.
Experten schätzen, dass derzeit mehr als 200.000 Dienstfahrräder
in Deutschland im Einsatz sind. "In den meisten Fällen least der
Arbeitgeber das Rad und der Mitarbeiter ist in Form einer
Gehaltsumwandlung daran beteiligt", erklärt Udo Reuß, Steuerexperte
bei Finanztip. Wird das Rad erstmals im Zeitraum vom 1. Januar 2019
bis Ende 2021 zur Verfügung gestellt, greift nun auch bei einer
Entgeltumwandlung eine Steuervergünstigung: Arbeitnehmer müssen dann
nur noch den halben Bruttolistenpreis des Rads als geldwerten Vorteil
versteuern. Das gestattet ein aktueller Erlass der obersten
Finanzbehörden der Länder vom 13. März 2019.
Bemessungsgrundlage halbiert sich
"Beim Leasing-Modell vereinbaren Arbeitnehmer in der Regel mit
ihrem Chef eine Barlohnumwandlung", sagt Reuß. "Statt einen Teil des
Gehalts ausbezahlt zu bekommen, erhalten sie ein Dienstrad, das sie
auch privat nutzen dürfen." Meistens zieht der Arbeitgeber vom
monatlichen Bruttolohn die Leasingrate und die Versicherungsprämie
ab, oft abzüglich eines Zuschusses . Grundsätzlich kommt dann ein
Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil für die
Privatnutzung dazu. Mit dem aktuellen Erlass halbiert sich die
Bemessungsgrundlage. "Das führt in der Praxis nur zu einer
0,5-prozentigen Besteuerung." Insgesamt sinkt damit die
Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung, die
Arbeitnehmer zahlen weniger Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge. Und auch der Chef profitiert:
"Arbeitgeber zahlen aufgrund der geringeren Bemessungsgrundlage etwas
weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung."
Weitere Informationen inklusive Berechnungsbeispiel
https://www.finanztip.de/dienstfahrrad/
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Datum: 25.03.2019 - 13:30 Uhr
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