Bauernverband zum Streit um Ausgleichsflächen für Pflanzenschutzmittel - Rukwied: Forderungen des Umweltbundesamtes ohne Rechtsgrundlage
(ots) - (DBV) Zur Kontroverse um die Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln und die dafür vom Umweltbundesamt (UBA)
geforderten Ausgleichsflächen sagt der Präsident des Deutschen
Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied: "Die Forderung des
Umweltbundesamtes, ab 2020 bei Anwendung der Pflanzenschutzmittel 10
Prozent der Betriebsfläche für Biodiversitätsmaßnahmen stillzulegen,
entbehrt einer rechtlichen Grundlage in Deutschland und der EU.
Maßnahmen für den Naturschutz und zur Förderung der Biodiversität
müssen über die Gemeinsame Agrarpolitik bereitgestellt werden. Die
zahlreichen Agrarumweltprogramme und das Greening sind Beispiele
dafür. Der Versuch, die Pflanzenschutzmittelzulassung für
agrarpolitische Ziele zweckzuentfremden, ist rechtlich und fachlich
mehr als fragwürdig und insbesondere nicht vom Pflanzenschutzrecht
gedeckt. Auflagen für Ausgleichsflächen im Betrieb gehören schlicht
nicht in einen Zulassungsbescheid für ein Pflanzenschutzmittel. Es
ist zudem aus unserer Sicht problematisch, wenn eine Bundesbehörde
eine andere im Zulassungsverfahren federführend beteiligte
Bundesbehörde dazu zwingen will, Bescheide ohne tragfähige
Rechtsgrundlage zu erteilen."
In Deutschland wurden im Jahr 2016 auf 4,4 Millionen Hektar
landwirtschaftliche Flächen freiwillig Agrarumwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, das entspricht einer Fläche fast so
groß wie Niedersachsen (4,7 Mio. ha). Jeder vierte Hektar wird damit
freiwillig von Landwirten im Rahmen von Agrarumweltprogrammen
bewirtschaftet. Mit 110.000 Betrieben beteiligen sich 40 Prozent
aller Betriebe in Deutschland freiwillig und wirtschaften damit
besonders umwelt- und klimaschonend und fördern die Biodiversität.
Von der EU, dem Bund und den Ländern wurden im Jahr 2016 mehr als 850
Millionen Euro bereitgestellt.
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Axel Finkenwirth
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Datum: 25.03.2019 - 11:23 Uhr
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