Durch Fehlerhafte Anlageberatung, Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld verloren.
Die Bürger können unter einer ständig wachsenden Vielfalt von Anlageprodukten auswählen, und haben anscheinend die Freiheit eigene Anlageentscheidungen zu treffen. Finanzberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein Glücksspiel wie Roulette. Durch falsche Finanzberatung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Das ist skandalös.
(IINews) - Es ist ja (noch) ihr Geld und sie können es investieren wo sie wollen. Nur hat die Freiheit, sein Geld überall und in jedes Projekt investieren zu können, auch ihren Preis, warnt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Die Finanzbranche ist ein Haifischbecken wo auch Produkte verkauft werden die den Anlegern von Anfang an Null Möglichkeiten zum Geld verdienen bieten. Verdient wird ausschließlich von den Anbietern.
Wie ist da möglich?
Ganz einfach: Es wird gelogen und getrickst, dass sich die Balken biegen. Durch Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld verloren. Da machen Verkäufer unhaltbare Versprechen leichter Gewinne durch steigende Preise für Edelmetalle wie Gold, Silber, Palladium und Platin. Mit teilweise dubiosen Goldsparplänen, Gold was überhaupt nicht vorhanden ist oder Falschgold werden die Anleger skrupellos betrogen und ausgenommen.
•Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.
Der globale Anlagebetrug ist in Deutschland zu einem ernsthaften Problem geworden.
Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.
Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen extrem hoher Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. Diese Anleger würden jedoch gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen.
Bei dem ESK beklagen sich viele Anleger über den Auslandsinvestitionsschwindel.
Die Angebote reichen von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen, bevorstehenden Börsengängen und spezielle ausländische Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit „sky-high, no risk“ bis zu Phantomprojekten. Kaum jemand kennt die genaue Summe, um die jährlich Anleger in Deutschland durch diesen Betrug geschädigt werden.
Abkassiert wird meist nach den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“.
Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
•Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren.
Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind meist nur Lockmittel, selten Realität. Natürlich ist nicht jedes dieser Angebote ein Ponzi-System bei dem das frische Anlegergeld benutzt wird um die früheren Investoren zu bezahlen.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben.
Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
So Maximieren fehlerhaft beratene Anleger ihre Chance auf Schadensersatz.
Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde, ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit unter den Teppich zu kehren.
Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden
Die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben
Häufig kann im Falle formaler Rechtsverstöße ohne die praktisch sehr häufigen Beweisprobleme (oft fehlt es an eigenen Zeugen oder die Zeugen der Gegenseite fürchten bei wahrheitsgemäßer Aussage sich selbst zu belasten) die Anlage außergerichtlich gegen Rückzahlung der Einlage zurückgegeben werden. Dies gelang in den letzten Jahren in zahlreichen Fällen von Immobilien-, Schiffs- und Filmfonds sowie Lebensversicherungen. Der Vorteil bei einem außergerichtlichen Ansatz ist die sehr schnelle Abwicklung. Diese ist zudem in aller Regel weit kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter oder unter falschen Voraussetzungen verkaufter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Der ESK sorgt dafür, dass die Kapitalanleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich >wissen die vom ESK eingeschaltete Spezialisten>, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.
Ehrliche Menschen rechnen eigentlich nicht damit, dass sie getäuscht oder gar betrogen werden könnten.
•Kommt die Täuschung an das Tageslicht, hat der Betrogene in vielen Fällen Skrupel sein Recht einzufordern. In solch einer Situation macht es Sinn, sich jemand anders darum kümmern zu lassen.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
•Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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https://expressinkasso.wordpress.com
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Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Datum: 22.03.2019 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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