Rheinische Post: Kommentar: Private Retter
(ots) - Der Europäische Gerichtshof hat Kommunen
erlaubt, private Anbieter von Rettungsdienst-Aufträgen
auszuschließen. Das bedeutet aber nicht, dass alle Kommunen das tun
müssen oder sollten. Hilfsorganisationen lassen sich den Einsatz
ihrer Rettungswagen genauso bezahlen wie private Anbieter auch.
Hilfsorganisationen sind wohltätig. Aber sie sind nicht
ausschließlich wohltätig. Die Kommunen sollten jede Abhängigkeit
vermeiden. Auch die Abhängigkeit von Hilfsorganisationen. Schon
deshalb ist es gut, die Alternative "Private Anbieter" verfügbar zu
haben und das Urteil nicht zum Anlass zu nehmen, gegen sie Stimmung
zu machen. Der parteiübergreifende Jubel zu dem Urteil lässt aber
befürchten, dass genau das gerade passiert. Private Rettungsdienste
machen ihren Job nicht schlechter als Hilfsorganisationen, und
zwangsläufig teurer sind sie auch nicht. Es ist auch nicht
ehrenrührig, mit medizinischen Dienstleistungen Geld verdienen zu
wollen. Es gibt keinen Grund, private Rettungsdienste zu
diskriminieren.
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Datum: 21.03.2019 - 19:47 Uhr
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