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Kfz-Schiedsstellen haben weniger Zulauf (FOTO)

ID: 1707109


(ots) -
Bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen waren im vergangenen
Jahr zehn Prozent weniger Schlichtungsanträge zu verzeichnen. Das
ergibt die ZDK-Bilanz 2018. Damit ist die Zahl der Anträge erneut
zurückgegangen.

Von den insgesamt 8 827 Anträgen (9 805 in 2017) wurden 91 Prozent
(8 036) im Vorverfahren auf direktem Weg zwischen Schiedsstelle,
Kunde und Kfz-Betrieb geregelt.

Lediglich 791 Anträge (9 Prozent) gelangten vor eine
Schiedskommission. Davon endeten 321 Fälle (40,6 Prozent) mit einem
Vergleich. In 124 Fällen (15,7 Prozent) entschied die Kommission für
den Antragsteller, in 190 Fällen (24 Prozent) gegen ihn. Die
restlichen 156 Verfahren (19,7 Prozent) waren bis zum Jahresende 2018
noch nicht abgeschlossen gewesen.

Die Mehrzahl der Anträge (7 363 oder 83,4 Prozent) bezog sich auf
Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten unsachgemäße Arbeit (2
505 Anträge), nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe
Rechnungen (2 397 Anträge) sowie nicht in Auftrag gegebene und
trotzdem durchgeführte Arbeiten (1 526 Anträge).

Bei den insgesamt 1 464 Anträgen an die
Gebrauchtwagen-Schiedsstellen führen technische Fahrzeugmängel (1
171) mit weitem Abstand, gefolgt von Unfallschäden (99). Fast keine
Bedeutung mit nur 28 Fällen hatten fehlerhaft angegebene
Gesamtfahrleistungen.

"Weniger Anträge bedeutet zunächst einmal, dass die Kunden weniger
Gründe hatten, um Werkstattaufträge oder Gebrauchtwagenkäufe zu
beanstanden", betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. "Das ist
eine positive Entwicklung, die nun schon im fünften Jahr anhält. Denn
am besten ist es, wenn wir auf solche Schlichtungen ganz verzichten
könnten. Es gibt den Kunden jedoch zusätzliche Sicherheit, wenn sie
ihre Fahrzeuge in den Meisterbetrieben der Kfz-Innungen warten und




reparieren lassen und auch ihre Gebrauchtwagen dort kaufen. Denn im
Fall der Fälle hilft die kostenlose Schlichtung durch die Fachleute
der Kfz-Schiedsstelle."

Wie finde ich die richtige Schiedsstelle? Der Geschäftssitz der
Werkstatt oder des Autohauses ist ausschlaggebend für die jeweils
zuständige Kfz-Schiedsstelle. Zu finden sind sie auf der
Internetseite kfz-schiedsstellen.de, gelistet nach Bundesländern.
Dort kann sich der Kunde schriftlich oder telefonisch melden. Rund 90
Prozent der Fälle regelt die Schiedsstelle ganz unbürokratisch ohne
Verhandlung im Vorverfahren.

Kommt es zum Schiedsverfahren, befassen sich je ein Vertreter des
Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und
vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand
(DAT) mit dem Fall. Den Vorsitz der Schiedskommission hat ein zum
Richteramt befähigter Jurist. Bei Streitigkeiten aus
Reparaturaufträgen kommt der Sachverständige einer anerkannten
Prüforganisation hinzu. Den kostenlosen Service der Streitbeilegung
können alle Kunden nutzen, die einem Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung
ihr Vertrauen schenken. Zu erkennen sind sie am blau-weißen
Meisterschild.



Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de

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Datum: 21.03.2019 - 15:53 Uhr
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