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Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz Bank als unzulässig abgewiesen - Einzelklagen erfolgversprechender

ID: 1707108


(ots) - Die Klage der Schutzgemeinschaft für
Bankenkunden im Musterfeststellungsverfahren um den Widerruf von
Verbraucherdarlehensverträgen bei der Mercedes Benz Bank AG ist vom
Oberlandesgericht Stuttgart am 20. März 2019 als unzulässig
abgewiesen worden. Der VI. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat
allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Az.: 6 MK
1/18). Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte
empfiehlt die individuelle Klage gegen die Mercedes Benz Bank AG als
Alternative. "Das Vorgehen im Wege einer Einzelklage geht nach
unseren Erfahrungen deutlich schneller und ist im Normalfall
erfolgversprechender. Zur Kostenvermeidung lässt sich im Einzelfall
noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen", sagt Anwalt Hahn.

"Auch wir halten es rechtspolitisch und verfassungsrechtlich für
bedenklich, wenn aufgrund der gesetzlichen
Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Klagebefugnis von sogenannte
qualifizierte Einrichtungen im Sinne des § 606 ZPO nur noch der
Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. klagebefugt wäre", meint
Hahn. "Bei der anwaltlichen Vertretung von Verbrauchern gegen die
Mercedes Benz Bank nach erfolgtem Widerruf eines Autokredits haben
für uns jedoch pragmatische Gesichtspunkte den Vorrang". Für Inhaber
von abgasmanipulierten Mercedes-Fahrzeugen kann - so Hahn - bei
Bestehen einer Rechtsschutzversicherung seit Erwerb des PKW auch eine
Schadensersatzklage gegen Daimler AG oder eine sogenannte Kombi-Klage
sinnvoll sein.

HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal mehr als 3.000
Betroffene und ist beim Widerruf von Autokrediten bundesweit führend.
Durch den Widerruf eines Autokredits können Inhaber von Dieseln und
Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte
bietet allen betroffenen Verbrauchern einen kostenfreien Erstcheck




an. Weitere Informationen können Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die auf Anleger- und
Verbraucherseite tätig ist. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partner,
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und Lars Murken-Flato sind seit
mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
Kanzlei sind zurzeit vierzehn Anwälte, davon sind fünf Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp hat Standorte in Hamburg, Bremen
und Stuttgart.



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 21.03.2019 - 15:40 Uhr
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