neues deutschland: Kommentar zum US-Drohnenkrieg vor deutschen Gerichten: Recht haben
und bekommen
(ots) - Es ist eine gute Nachricht, dass die drei Kläger
aus Jemen vom Oberverwaltungsgericht Münster teilweise recht bekommen
haben. Die Bundesregierung muss sich über den Drohnenkrieg der
US-Amerikaner in dem arabischen Land informieren und auf die
Einhaltung des Völkerrechts hinwirken. Erfreulich ist das Urteil auch
für LINKE-Abgeordnete, die sich mit Anfragen zu Ramstein an der
Bundesregierung die Zähne ausgebissen haben und immer wieder
hingehalten wurden. Jetzt kann jeder schwarz auf weiß lesen, dass ein
deutsches Gericht Anhaltspunkte dafür sieht, dass der US-Drohnenkrieg
in Jemen teilweise völkerrechtswidrig ist. Sollte das
Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung bestätigen, muss die
Bundesregierung aktiv werden.
Dass dafür eine Klage von Angehörigen der Opfer notwendig war, ist
bitter. Noch bitterer ist, dass sich wohl nichts an der Rolle
Ramsteins im Drohnenkrieg ändern wird. Die Bundesregierung wird die
USA wohl nur höflich auffordern, das Völkerrecht zu wahren.
Washington wird nichtssagend antworten. Eine Verpflichtung, den
Knotenpunkt Ramstein zu schließen, enthält das Gerichtsurteil
ausdrücklich nicht. Recht haben und wirklich recht bekommen, das
kommt in diesem Fall wohl nicht zusammen. Vermutlich wird sich die
Bundesregierung mit US-Präsident Donald Trump lieber über das
Zwei-Prozent-Rüstungsziel der NATO streiten als über den
Drohnenkrieg.
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Datum: 19.03.2019 - 18:04 Uhr
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