Frühjahrsnebel: Fuß vom Gas und auf Sicht fahren / TÜV Rheinland: Tempo drosseln und Abstand halten / Immer Abblendlicht einschalten / Nebelschlussleuchte erst unter 50 Meter Sichtweite erlaubt
(ots) - Manchmal ist die "Suppe" richtig dick - durch Nebel
kommt es im Frühjahr morgens und abends immer wieder zu erheblichen
Verkehrsbehinderungen. Plötzlich tut sich eine "graue Wand" auf, die
die Sicht extrem einschränkt. Am Steuer ist dann besonnenes Handeln
gefragt: anstatt einer abrupten Vollbremsung, richtig Tempo
rausnehmen und unbedingt das Abblendlicht einschalten. Da bei
schlechter Sicht das Gefühl für Geschwindigkeit verloren geht, hilft
ein kurzer Blick auf den Tacho. "Liegt die Sicht unter 50 Metern,
darf die Geschwindigkeit höchstens 50 km/h betragen, auch auf der
Autobahn", sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.
Tempo an Sichtverhältnisse anpassen
Dennoch gibt es auch Autofahrer, die ihren Wagen trotz schlechter
Sicht sogar noch beschleunigen. "Manche Fahrer bekommen im Nebel,
ähnlich wie in einem Tunnel, Beklemmungen. Durch erhöhte
Geschwindigkeit sowohl die Nebelwand als auch die beklemmenden
Gefühle so schnell wie möglich loswerden zu wollen, ist allerdings
die denkbar schlechteste Reaktion, um sicher und unfallfrei durch zu
kommen", erklärt Thorsten Rechtien. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist
die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen so anzupassen, dass
das Fahrzeug auf der überschaubaren Strecke abgebremst werden kann.
Regeln für Beleuchtung im Nebel
Sehen und gesehen werden, hat bei Nebel Priorität. Das heißt: das
Abblendlicht sollte immer eingeschaltet sein. Fernlicht hingegen
schränkt die Sicht sogar ein, weil das Licht von den feinen Tröpfchen
im Nebel reflektiert wird. Für mehr Durchblick sorgen die vorderen
Nebelscheinwerfer, die zusammen mit dem Abblendlicht auch bei Regen
und Schnee angeschaltet werden dürfen. Die Nebelschlussleuchte
dagegen darf nur bei Nebel sowie unterhalb einer Sichtweite von 50
Metern benutzt werden. "In der Stadt, im Stau und bei sich lichtendem
Nebel muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden", so
Rechtien. "Die hohe Lichtstärke der grellen, roten Leuchte soll den
nachfolgenden Verkehr warnen, ihn aber keinesfalls blenden." Sich im
Nebel nur an den Rücklichtern des Vordermanns zu orientieren, könnte
ebenfalls gefährlich werden. Wer das vorausfahrende Auto nicht aus
den Augen verlieren will, fährt womöglich zu dicht auf und riskiert
so eventuell einen Auffahrunfall.
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Datum: 19.03.2019 - 10:00 Uhr
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