"Dominica hätte nichts tun können", um EU-Blacklisting zu vermeiden, sagt ECS-Botschafterin in der EU
(ots) - Die Botschafterin der Organisation
Ostkaribischer Staaten in der Europäischen Union, Ihre Exzellenz Frau
Sharlene Shillingford-McKlmon, veröffentlichte am Freitag eine
Erklärung bezüglich der vor kurzem aktualisierten EU-Liste von nicht
kooperativen Jurisdiktionen, die das Commonwealth Dominica enthielt.
Ihre Exzellenz Shillingford-McKlmon erklärt, dass die ausstehende
Voraussetzung, die kleine Karibikinsel von der Liste zu nehmen, nicht
von Dominica abhänge (https://www.prnewswire.com/news-releases/the-go
vernment-of-dominica-issues-official-statement-on-revised-eu-list-of-
non-cooperative-jurisdictions-300811658.html), sondern von einem
schwebenden internen Prozess der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Nachstehend finden Sie die vollständige Erklärung von Ihrer
Exzellenz Frau Sharlene Shillingford-McKlmon, Botschafterin der
Organisation Ostkaribischer Staaten in der EU:
"Im März 2018 wurde Dominica von der EU dazu aufgefordert,
Änderungen an seinen Gesetzen und Richtlinien vorzunehmen. Die Frist,
die im EU-Brief genannt wurde, lief im Dezember 2018 ab. Dies
bedeutet, dass Dominica praktisch neun Monate gegeben wurden, um
diese Änderungen vorzunehmen. Unter den Gesetzen, die einer Änderung
bedurften, waren der Offshore Banking Act, der International Business
Companies Act und der Fiscal Incentives Act. Die EU räumte ein, dass
dies Preferenzregelungen seien und das Parlament bestimmte Änderungen
genehmigen müsse. Es wurden die notwendigen Änderungen vorgenommen,
um die Gesetze gemäß den EU-Anforderungen abzuändern.
Die EU forderte Dominica außerdem dazu auf, der Konvention über
Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverschiebung
beizutreten. Die OECD nahm Dominica als Mitglied auf, nachdem
Dominica die erforderlichen Änderungen an Gesetzen und Richtlinien
vorgenommen hatte. Diesen Konventionen beizutreten ist ein
langwieriger Prozess, der in der Regel mit einer Einladung durch die
OECD beginnt - und an dieser Stelle ist anzumerken, dass ein Beitritt
nicht verpflichtend ist. Die OECD als das international anerkannte
Kontrollorgan für Steuerangelegenheiten hat den Beitritt nicht
verpflichtend gemacht. Die EU hat einseitig beschlossen, Länder zum
Beitritt aufzufordern. Der wichtige Punkt ist hier, dass Dominica
Mitglied geworden ist und diese Anforderung der EU erfüllt hat.
Kommen wir nun zu der anhaltenden Situation in Bezug auf den
Betritt zu einer weiteren OECD-Konvention mit Steuerzusammenhang,
bezüglich des Informationsaustauschs zu Steuerzwecken. Auch in diesem
Fall hat Dominica die notwendigen Änderungen an Gesetzen und
Richtlinien vorgenommen und seine Gesetzesentwürfe der OECD
vorgelegt. Die OECD hat bestätigt, dass die Gesetzesentwürfe ihre
Anforderungen erfüllen, und die OECD-Länder befinden sich gerade im
Prozess der internen Konsultation, bevor eine Beitrittseinladung an
Dominica ausgestellt wird.
In dieser Phase ist nichts weiter für Dominica zu tun, bis es von
der OECD Bescheid erhält. Die EU selbst ist sich dieser Situation und
des internen Prozesses der OECD bewusst. Tatsächlich sind es die
gleichen EU-Länder, die außerdem Mitglieder der OECD und Mitglieder
der Steuerkonvention sind, die Dominica die Beitrittsgenehmigung
erteilen müssen, damit es die letzte EU-Anforderung erfüllen kann. In
diesem Fall können wir sehen, dass die EU praktisch auf sich selbst
wartet. Dies ist eine Ironie des Prozesses, die darauf hinweist, wie
unzulänglich er ist und wie schwierig es für kleine Länder wie
unseres sein kann, die Anforderungen mehrerer Kontrollorgane zu
erfüllen. Es ist bedauerlich, dass die EU es für notwendig erachtete,
Dominica auf die Schwarze Liste zu setzen. Wir sind guter Hoffnung,
dass der interne Konsultationsprozess der OECD bald abgeschlossen
sein wird und Dominica die Beitrittsgenehmigung erhält und damit die
letzte Anforderung der EU erfüllt.
Es war mir ein notwendiges Anliegen, diese Informationen
mitzuteilen, da Sie wissen müssen, dass Dominica in dieser
Angelegenheit nichts tun konnte."
Pressekontakt:
Rosamund Edwards
(767) 266 3221/ 3340
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Datum: 18.03.2019 - 12:19 Uhr
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