InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Auswirkungen der vom EuGH abgewiesenen Mehrwertsteuerbefreiung für Fahrschulunterricht

ID: 1705140

(LifePR) - ?A & G Fahrschul-Akademie GmbH? entschieden, dass Leistungen einer Fahrschule zur Vorbereitung auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und C1 (also Fahrzeuge deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 bzw. 7,5 Tonnen nicht überschreitet) nicht unter Art. 132 Abs. 1 Buchstabe i und j der MwStSystRL fallen. Die Vorschrift sei eng auszulegen und komme für Fahrschulen insoweit nicht zur Anwendung.
Formal fehlt zwar noch die Nachfolgeentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). Dass der BFH anders entscheidet als der EuGH, ist aber nicht zu erwarten.
Damit sind die Leistungen der Fahrschulen bezogen auf die genannten Klassen umsatzsteuerpflichtig. ?So enttäuschend das Urteil für viele Fahrschulen ist, so ist es aber zu akzeptieren.? sagt Frank Rininsland, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Tax Call GmbH. Für die Praxis bedeutet dieses Urteil, dass Fahrschulen ihre Einsprüche bzw. Änderungsanträge gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen zurücknehmen können.
Soweit Fahrschulen ab Bekanntwerden des anhängigen Verfahrens unserem Rat gefolgt sind, den Preis für den Unterricht weiter wie bisher zu fakturieren, zur Vermeidung des § 14c UStG jedoch ohne die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen, können ab sofort wieder Rechnungen unter offenem Steuerausweis von 19% erteilt werden. Eine Verpflichtung des offenen Steuerausweises besteht aber gem. § 14 Abs. 1 UStG nur, soweit die steuerpflichtigen Leistungen an Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt werden.
Die Fahrschulen, die in der Vergangenheit die Aussetzung der Vollziehung beantragt haben und diese von der Finanzverwaltung auch gewährt bekommen haben, sollten die Umsatzsteuer jetzt kurzfristig an das Finanzamt für die letzten Jahre entrichten. Zusätzlich fallen Zinsen für die Aussetzung der Vollziehung gem. § 237 AO i.H.v. 6% p.a. an, die aber erst mittels gesonderten Zinsbescheides vom Finanzamt festgesetzt werden. Gegen diesen Zinsbescheid sollte wiederum Einspruch eingelegt werde, sodass die Höhe des Zinssatzes Gegenstand eines Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht ist.




Hierzu Jörg-Michael Satz, Präsident von MOVING: ?Man kann nur hoffen, dass Fahrschulen die damals die Aussetzung der Vollziehung und damit auf die Befreiung der Leistungen von der Umsatzsteuer gesetzt hatten, in der Zwischenzeit genügend Rücklagen gebildet haben.?
Für Leistungen einer Fahrschule zur Vorbereitung auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D, DE, D1E, T und L bleibt es bei der schon bisher geltenden Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG, da diese Leistungen i.d.R. der Berufsausbildung dienen.
Wegen des weiteren Vorgehens sollten die betroffenen Fahrschulen in jedem Fall Rücksprache mit ihrem steuerlichen Berater halten.

MOVING ist eine Interessenvereinigung europäischer Verkehrsverlage und Unternehmungen, die im Bereich der Fahrerlaubnisausbildung tätig sind. MOVING möchte durch weitergehende Professionalisierung der Fahrerlaubnis-Ausbildung in allen Führerschein-Klassen sowie Förderung von Verkehrserziehung in Kita und Schule einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

MOVING ist eine Interessenvereinigung europäischer Verkehrsverlage und Unternehmungen, die im Bereich der Fahrerlaubnisausbildung tätig sind. MOVING möchte durch weitergehende Professionalisierung der Fahrerlaubnis-Ausbildung in allen Führerschein-Klassen sowie Förderung von Verkehrserziehung in Kita und Schule einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.



drucken  als PDF  an Freund senden  VDIK begrüßt gesetzliche Regelung zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten
Auswirkungen der vom EuGH abgewiesenen Mehrwertsteuerbefreiung für Fahrschulunterricht
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 15.03.2019 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1705140
Anzahl Zeichen: 3243

Kontakt-Informationen:
Stadt:

3.2019 (lifePR) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14. März 2019



Kategorie:

Automobilindustrie



Dieser Fachartikel wurde bisher 54 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Auswirkungen der vom EuGH abgewiesenen Mehrwertsteuerbefreiung für Fahrschulunterricht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

MOVING International Road Safety Association e. V (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Fahren ohne Fahrerlaubnis nimmt dramatisch zu ...

nschen durch das Fahren ohne Fahrerlaubnis das Leben anderer Menschen und ihr eigenes aufs Spiel setzen. Und das nicht nur in Deutschland. Denn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein grundsätzliches Problem.? MOVING ist eine Interessenve ...

Wie Medien in Coronazeitenüber Fahrschulen berichten ...

was verändern soll. Darum ist es hilfreich, wenn deutsche Medien aus der Fahrschulwelt berichten. Wie eine stichprobenartige Auswertung der MOVING International Road Safety Association e.V. beweist, ist die Branche inzwischen in zahlreichen TV-Progr ...

Alle Meldungen von MOVING International Road Safety Association e. V



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 169


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.