"Welt-Recycling-Tag": Recyclingfähigkeit und Einsatz von Rezyklaten verpflichtend festlegen
(ots) - Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit von
Verpackungen dürfen nicht nur freiwillig sein - Für Produkte wie
Elektrogeräte, Teppichböden und Spielzeug muss es ebenfalls Regeln
zur Recyclingfähigkeit geben - Mindesteinsatzquote von
Recyclingmaterial für stabile Nachfrage und Schließung von
Stoffkreisläufen notwendig - Noch besser als Recycling ist die
Vermeidung von Abfällen
Zum "Welt-Recycling-Tag" am 18. März 2019 fordert die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die
Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten ebenso
verpflichtend festzulegen wie den Einsatz von Recyclingmaterial. Nur
so werden recycelte Materialien stärker genutzt und Stoffkreisläufe
geschlossen. Noch besser als Recycling ist allerdings die Vermeidung
von Abfällen. Der "Welt-Recycling-Tag" wurde im letzten Jahr ins
Leben gerufen, um auf den verschwenderischen Umgang mit natürlichen
Ressourcen aufmerksam zu machen.
Eine Voraussetzung für das Recycling ist die Recyclingfähigkeit.
Doch die ist insbesondere bei Verpackungen häufig nicht mehr gegeben,
weil sie kompliziert aufgebaut sind und aus unterschiedlichen
Materialien bestehen. Solche Verpackungen landen zumeist in der
Verbrennung, wobei die Rohstoffe verloren gehen. "Nach dem neuen
Verpackungsgesetz dürfen Hersteller noch immer nicht recyclingfähige
Verpackungen in Verkehr bringen. Es fehlen ausreichend starke Anreize
für die Markenhersteller und Händler, wirklich etwas besser zu
machen. Damit alle Verpackungen recyclingfähig werden, müssen
Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit verbindlich festgelegt
werden", sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin
Barbara Metz.
Damit zukünftig mehr recycelt wird, müssen neben Verpackungen auch
Produkte, wie beispielsweise Elektrogeräte, Teppichböden,
Kunststofftextilien und Spielzeuge recyclingfähig sein. Allerdings
enthalten diese Produkte häufig Schadstoffe oder nicht trennbare
Komponenten aus unterschiedlichen Materialien. Deshalb müssen auch
für Produkte Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit erarbeitet und
verbindlich festgelegt werden.
"Verpackungen und Produkte werden noch viel zu selten aus
Recyclingmaterial hergestellt, weil Neumaterial häufig günstiger
angeboten wird. Um eine stabile Nachfrage und Investitionssicherheit
für moderne Recyclinganlagen zu schaffen, müssen Mindestquoten für
den Einsatz von Rezyklaten in Verpackungen und Produkten festgelegt
werden. Wenn dauerhaft mehr Recyclingmaterial nachgefragt wird, dann
sinken auch deren Preise", sagt Thomas Fischer, Leiter der
DUH-Kreislaufwirtschaft. Ein vom Umweltbundesamt verwaltetes
Fondsmodell könnte weitere finanzielle Anreize schaffen, um den
positiven Effekt einer Mindestquote zum Einsatz von Recyclingmaterial
noch deutlich zu übertreffen. Zudem sollte die Bevorzugung von
Produkten mit Rezyklatanteil in der öffentlichen Beschaffung
verpflichtend sein.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 15.03.2019 - 12:58 Uhr
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