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Volkswagen schon wieder zur Rücknahme eines Touareg Euro 6 verurteilt

ID: 1705053


(ots) - Die Kölner Kanzlei Rogert und Ulbrich, die seit
Beginn des Abgasskandals wegweisende Entscheidungen erstritten hat,
kann sich einen weiteren Erfolg in der Premium-Klasse auf die Fahnen
schreiben. Nach den sensationellen Erfolgen vor den Landgerichten
Lüneburg und Bochum, in denen die Volkswagen AG und die Porsche AG
erst kürzlich zur Rücknahme von Fahrzeugen des Typs Touareg Euro 6
(LG Lüneburg Az. 9 O 140/18) und eines Macan Euro 6 (LG Bochum Az.
I-4 O 101/18) verurteilt wurden, folgt nun auch das Landgericht
Osnabrück der Rechtsansicht der Kölner Rechtsanwälte und verurteilt
Volkswagen zur Rücknahme eines Touareg Euro 6 zu einem Betrag von
40.216,29 Euro. Das Gericht fand sehr klare Worte. Da es sich um eine
verbotene Abschaltvorrichtung handele, sei die verbaute Software
rechtswidrig. Es stützte sich in seinem Urteil auf die Beurteilung
des Kraftfahrt-Bundesamtes, nämlich dass in diesem Modell nicht nur
eine sondern gleich zwei verbotenen Abschaltvorrichtungen verbaut
seien. Zum einen in Form des sogenannten "Warmlauf-Modus", der
vordergründig für eine effizientere Reduzierung der
Stickstoffemissionen des Pkw auch bei geringer Betriebstemperatur
sorgen solle, jedoch nach den Feststellungen des KBA im Wesentlichen
nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens anspringe, im realen
Verkehr hingegen überwiegend nicht aktiviert werde.

Zum anderen in Form der Dosierungsstrategie des zugesetzten
AdBlue, die vordergründig der Einhaltung der Anforderungen der Euro 6
- Norm dienen solle, nach den Feststellungen des KBA jedoch im
Ergebnis die Nutzung von AdBlue in unzulässiger Weise einschränke,
mit entsprechender Verminderung von dessen schadstoffmindernder
Wirkung. Dies wurde bislang noch von keinem Gericht so klar
festgestellt. Das Verhalten des Konzerns bzw. der verantwortlichen
Akteure sei nach Ansicht des Gerichts unzweifelhaft als sittenwidrig




zu qualifizieren. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der VW-Konzern
in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand im
Profitinteresse zentrale gesetzliche Vorschriften ausgehebelt und
zugleich seine Kunden getäuscht hat.

Dabei wurden nicht nur einfach gesetzliche Abgaswerte außer Acht
gelassen, sondern zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung
des Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und auch gegenüber den
Verbrauchern geschaffen, um dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil zu
verschaffen oder ihn wettbewerbsfähig zu halten, weil dieser entweder
nicht über eine Technik verfügte, um die gesetzlichen
Abgasvorschriften einzuhalten, oder weil diese aus Gewinnstreben den
Einbau der ansonsten notwendigen Vorrichtungen unterließ, so das
Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert ordnet das Urteil als weitere
Schneise für erfolgreiche 3.0 l TDI-Klagen ein: "Die Luft für VW wird
auch im Oberklassesegment immer dünner. Selbst die Fahrzeuge noch
sehr neuer Generationen sind mit verbotener Software ausgestattet.
Die AD-Blue Manipulation haben die Volumenhersteller in sehr vielen
Modellen vorgenommen, so dass das Urteil die Blaupause für eine
Vielzahl weiterer erfolgreicher Klagen sein wird."



Kontakt:
Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)211/731 62 76-19
Fax: (0049) (0)211/25 03-132
E-Mail: fuhrhop(at)ru-law.de
Homepage: www.ru-law.de

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Datum: 15.03.2019 - 11:05 Uhr
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