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Stegemann/Thies: Redliche Lebensmittelunternehmer schützen

ID: 1705004


(ots) - Bundestag beschließt Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches

Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Erste
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB) beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Albert Stegemann, sowie der Berichterstatter Hans-Jürgen
Thies:

Albert Stegemann: "Wir haben heute klare Transparenzregeln im
Lebensmittelsektor beschlossen. Denn Hygieneverstöße durch schwarze
Schafe können wir nicht durchgehen lassen. Zugleich beweisen wir
Augenmaß, indem wir diejenigen Betriebe schützen, die ordentlich und
sauber arbeiten. Das stellen wir mit der Änderung des LFGB sicher.
Zugleich gewährleisten wir, dass Bagatellfälle ohne gesundheitlich
relevante Auswirkungen nicht veröffentlicht werden müssen. Damit
vermeiden wir unnötige Bürokratie.

Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder die Voraussetzungen
für einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Lebensmittelrechts
ermöglichen. Denn eine bundesweit einheitliche Vorgabe zum
Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße existiert
bisher nicht. Auf der Länderebene verfügt einzig der Freistaat
Sachsen über einen Bußgeldkatalog. Dies führt zu einer ungleichen
Behandlung von Betrieben - abhängig von ihrem Sitz. Darum fordern die
Koalitionsfraktionen Bund und Länder in einem Entschließungsantrag
mit Nachdruck auf, schnellstmöglich einen bundesweit einheitlichen
Bußgeldkatalog zu schaffen."

Hans-Jürgen Thies: "Mit der Änderung des LFGB setzen wir
fristgerecht einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um und
schützen zugleich die redlichen Lebensmittelunternehmer in unserem
Land. Wir verankern erstmals eine konkrete Löschungsfrist für




behördliche Einträge, die aufgrund von Verstößen gegen das
Lebensmittelrecht im Internet erfolgt sind. Nach sechs Monaten müssen
die behördlichen Informationen gelöscht werden. Dies wird einerseits
dem Verbraucherinteresse nach Transparenz gerecht und andererseits
den Grundrechten der Lebensmittelbetriebe.

Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe haben wir wichtige
Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf erreicht, der ursprünglich
von der Bundesregierung vorgelegt wurde. So wird im LFGB
klargestellt, dass eine Veröffentlichung künftig auf
gesundheitsrelevante Verstöße beschränkt wird. Zudem ist der
betroffene Betrieb unverzüglich öffentlich zu entlasten, wenn der
Mangel abgestellt ist. Damit schützen wir unser regional verwurzeltes
mittelständisches Lebensmittelhandwerk vor übermäßigen bürokratischen
Lasten, unberechtigter öffentlicher Anprangerung und Skandalisierung
im Internet."

Hintergrund:

Mit der Vorschrift des § 40 Absatz 1a Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden die
Behörden verpflichtet, Verstöße gegen Hygienevorschriften oder den
Täuschungsschutz zu veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens
350 Euro zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht entschied am
21. März 2018, dass diese Veröffentlichungen nur verfassungsgemäß
sind, wenn gesetzlich geregelte Löschungsfristen eingeführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis
spätestens 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der
Veröffentlichung zu treffen. Dies erfolgt jetzt. Der Gesetzentwurf
zur Änderung des LFGB sieht eine Löschungsfrist von sechs Monaten
vor. Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erfolgen
weitere Änderungen am LFGB.



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 15.03.2019 - 10:07 Uhr
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