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Neue "0,5 %-Regel" für Dienstfahrräder und -pedelecs: Warum künftig alle Dienstradler profitieren (FOTO)

ID: 1704991


(ots) -
Per Steuererlass haben die Finanzbehörden dafür gesorgt, dass ab
sofort sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich
gefördert werden. "Die Neuregelung der Dienstrad-Versteuerung ist ein
Meilenstein für eine nachhaltige Mobilitätswende", sagt
JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat.

Starkes Signal pro Dienstrad: Für Fahrräder und Pedelecs halbiert
sich ab sofort die Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu
versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet
wird. Durch die neue, von den obersten Finanzbehörden der Länder per
Erlass geregelte steuerliche Behandlung der Überlassung von
(E-)Fahrrädern - die neue "0,5 %-Regel" - werden Leasing-Diensträder
im Fall einer Gehaltsumwandlung für Angestellte noch attraktiver. Im
Vergleich zum herkömmlichen Kauf sind nun Einsparungen bis zu 40
Prozent möglich.

Die Neuregelung gilt für alle vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember
2021 neu abgeschlossenen Dienstrad-Leasingverträge. JobRad begrüßt
die Entscheidung der Finanzbehörden, die dem politischen Willen zu
mehr nachhaltiger Mobilität Rechnung trägt: "Die Neuregelung ist ein
echter Meilenstein", so JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat. "Von ihr
profitieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr Fahrrad
oder Pedelec ab 2019 per Gehaltsumwandlung beziehen."

Neuer Steuererlass komplettiert Bundesgesetz

Im vergangenen Jahr hat der Bundestag bereits die Steuerfreiheit
für Diensträder beschlossen - wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden. Das
vollständig arbeitgeberfinanzierte Jobrad ist aber noch die Ausnahme:
"Auch wenn sich immer mehr Unternehmen an den Kosten beteiligen,
entfällt die Versteuerung aktuell nur für einen kleinen Teil der
Dienstrad-Nutzer", erklärt Holger Tumat. Deshalb hat sich JobRad in




den vergangen Monaten auf politischer Ebene für die Neuregelung stark
gemacht, die allen Dienstradlern zugutekommt. Holger Tumat: "Die
faktische Halbierung der 1 Prozent-Regelung entspricht der von uns
geforderten steuerlichen Gleichstellung von Diensträdern mit
Dienst-E-Autos, die seit Jahresbeginn ebenfalls nur noch mit 0,5
Prozent besteuert werden. Wir freuen uns sehr, dass jetzt alle
Jobradler - egal, ob der Arbeitgeber das Dienstrad finanziert oder
nicht - vom Willen der Politik zu mehr umweltfreundlicher Mobilität
profitieren."

Beispielrechnung: So funktioniert die neue "0,5 %-Regel"

Eine Chefin stellt ihrem Mitarbeiter ein Leasing-Dienstrad im Wert
von 3.000 Euro (Brutto-Listenpreis) zur Verfügung, für das dieser
einen Teil seines Bruttogehalts wandelt. Für die private Nutzung
entsteht dem Angestellten ein geldwerter Vorteil, der weiterhin
monatlich mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises zu versteuern
ist. Was ändert sich nun? Bisher musste der Mitarbeiter 3.000 EUR * 1
% = 30 EUR pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Ab sofort
halbiert sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten
Vorteils. Das heißt, der Mitarbeiter muss gemäß "0,5 %-Regel" nur
noch die Hälfte von 3.000 Euro, also 1.500 EUR * 1 % = 15 EUR pro
Monat zusätzlich versteuern, was faktisch einer 0,5
Prozent-Besteuerung entspricht. Bei einem beispielhaften Steuersatz
von 35 Prozent bedeutet dies eine zusätzliche Einsparung von 189 EUR
in 36 Monaten.

JobRad-Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter erhalten in Kürze
umfassende Informationen zur neuen Steuersituation. Die beigefügte
Grafik erklärt, wann bei der Dienstrad-Versteuerung welche Regel
greift. Hier der Link zum neuen Steuererlass:

http://ots.de/Zk2xoU

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Selbstständige, Freiberufler und
Gewerbetreibende profitieren seit Jahresbeginn von einer
vorteilhaften Dienstrad-Versteuerung. Alle steuerlichen Regelungen im
Überblick gibt es unter www.jobrad.org/steuer.

Über JobRad

Die Marke JobRad wurde 2008 von dem begeisterten Alltagsradler
Ulrich Prediger ins Leben gerufen. JobRad ist Pionier und Marktführer
im Dienstrad-Leasing. Arbeitgeber erhalten eine Rundum-Dienstleistung
im Hinblick auf die Abwicklung von Leasing und Überlassung:
Arbeitnehmer suchen sich ein Fahrrad oder E-Bike nach ihren Wünschen
aus - der Arbeitgeber least das Jobrad und überlässt es dem
Mitarbeiter zur freien beruflichen und privaten Nutzung. Arbeitgeber
und Mitarbeiter schließen einen Überlassungsvertrag, in dem geregelt
ist, ob und in welchem Umfang der Mitarbeiter an den Kosten beteiligt
wird. Weil das neue Dienstrad vorteilhaft versteuert wird, sparen
Jobradler gegenüber einem Direktkauf deutlich. Steuerfrei ist das
Dienstrad für den Mitarbeiter, wenn der Arbeitgeber die Kosten voll
übernimmt. Unternehmen können sich mit JobRad über motiviertere,
aktivere Mitarbeiter und eingesparte Stellplätze freuen. Bereits über
10.000 Arbeitgeber mit mehr als 1,5 Millionen Beschäftigten in ganz
Deutschland, zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn, setzen auf
JobRad.

Veröffentlichung honorarfrei. Weitere Presseinformationen,
Hintergrundtexte und Bilder zu JobRad finden Sie unter:
www.jobrad.org/presse.



Pressekontakt:
Annette Treu
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0761 205515-626
annette.treu(at)jobrad.org
www.jobrad.org/presse

Original-Content von: JobRad GmbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 15.03.2019 - 10:05 Uhr
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