Weltverbrauchertag: Täuschende Gesundheitsversprechen stoppen (FOTO)
(ots) -
Viele Verbraucher kaufen Lebensmittel, die ein Extra für die
Gesundheit versprechen. Doch diese "Health Claims" sind oftmals nicht
geprüft - und damit auf Lebensmitteln verboten. Darauf verweist der
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) anlässlich
des morgigen Weltverbrauchertags.
Nutzen bestimmte Fruchtsäfte wirklich der Blasengesundheit? Das
ist fraglich, denn es sind keine Arzneimittel. Verbraucher sollten
Werbeaussagen hinterfragen. Zudem muss gegen täuschende
Gesundheitsversprechen konsequenter vorgegangen werden, so Anja
Klauke, Geschäftsfeldleiterin Selbstmedikation beim BPI.
Arzneimittel müssen ihre heilenden und gesundheitsfördernden
Eigenschaften in aufwändigen Prozessen belegen. Im Gegensatz dazu
durchlaufen Lebensmittel kein Zulassungsverfahren. Werbebotschaften
und gesundheitsbezogene Aussagen
(https://www.bpi.de/de/alle-themen/health-claims) auf Lebensmitteln
unterliegen aber seit Inkrafttreten der Health Claims-Verordnung
strengen Vorgaben: Nur von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit zugelassene Angaben sind erlaubt. Klauke: "In
der Realität sind die gesundheitsbezogenen Angaben bei pflanzlichen
Stoffen und Zubereitungen jedoch weiterhin ungeprüft, werden auf
Verpackungen gedruckt und können in der Werbung genutzt werden.
Produkte mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen gehören aber nicht
in den Markt." Eine Liste der erlaubten Health Claims finden Sie
hier.(http://ots.de/pDnown)
Hintergrund: Die EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 legt fest, dass
gesundheitsbezogene Aussagen in der Lebensmittelwerbung nachprüfbar
und durch Studien belegt sein müssen. Jedoch wurde die Umsetzung
dieser Verordnung von der EU-Kommission 2010 für pflanzliche Produkte
gestoppt. Rund 2.000 Anträge auf Prüfung von Gesundheitsversprechen
auf Lebensmitteln mit pflanzlichen Stoffen (sogenannte Botanicals)
befinden sich noch immer im Prüfverfahren. Die wissenschaftliche
Bewertung der Anträge wurde vorerst sogar ausgesetzt.
Pressekontakt:
BPI-Ansprechpartnerin: Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030
27909-131, jrichter(at)bpi.de
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Datum: 14.03.2019 - 11:57 Uhr
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