Zuhause kreativ und sicher dreidimensional drucken / BAuA-Broschüre gibt Tipps für private Verwender (FOTO)
(ots) -
Der 3-D-Druck hat längst die industrielle Anwendung verlassen.
Fallende Preise und die fortschreitende technische Entwicklung
ermöglichen einen immer größer werdenden Einsatz additiver
Fertigungsverfahren im privaten Umfeld. Dabei darf die Sicherheit der
Anwender und der Produkte nicht auf der Strecke bleiben. Deshalb hat
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin jetzt die
baua: Praxis "Produktsicherheit beim 3-D-Druck - Tipps für private
Verwenderinnen und Verwender" veröffentlicht. Die Broschüre gibt
einen Überblick über die Technik des 3-D-Drucks. Sie erläutert, was
für die Sicherheit wichtig ist, wenn Geräte gekauft, betrieben und
gedruckte Produkte verwendet werden. Zudem behandelt sie den
rechtlichen Rahmen.
Mit dem 3-D-Druck lassen sich kreative Ideen buchstäblich in Form
bringen. Mittlerweile gibt es unzählige Drucker, digitale
Druckvorlagen und Materialien auf dem Markt. Auch in öffentlichen
MakerSpaces können private Nutzer Alltagsgegenstände oder
Designprodukte drucken. Jedoch sollte dabei immer die
Produktsicherheit im Auge behalten werden. Drucker, Druckvorgang,
eingesetzte Materialien und hergestellte Produkte müssen sicher sein,
damit sich Gesundheitsgefahren ausschließen lassen. Die baua: Praxis
geht dazu vertiefend auf die drei Aspekte Sicherheit beim Kauf,
sicheres Drucken und rechtliche Pflichten ein.
Einführend gibt die Broschüre einen Überblick über die Technik des
3-D-Drucks und die gängigsten Verfahren. 3-D-Drucker sollten am
besten von namhaften Herstellern gekauft werden. Wird ein Drucker
angeschafft, müssen Betriebsanleitung und Datenblätter vorhanden
sein. Bei Geräten mit offenen Systemen lassen sich die
Sicherheitsfunktionen einsehen. So lässt sich beispielsweise eine
Überhitzung vermeiden. Es sollten nur Kunststoffe gekauft werden, für
die der Drucker ausgelegt ist.
Eine ausreichende Belüftung beugt Gefährdungen durch schädliche
Dämpfe vor, die beim 3-D-Druck freigesetzt werden können.
Entflammbare Gegenstände in der Nähe des Druckers können sich beim
Druckvorgang entzünden. Vorsicht bei Produkten, die mit Lebensmitteln
in Berührung kommen. Hier können sich in den Rillen von gedruckten
Objekten Keime ansiedeln. Zudem können Produkte aus Kunststoff ihre
Form verlieren, wenn sie an Wärmequellen stehen. Zwei Checklisten
helfen beim Kauf und beim sicheren Betrieb von 3-D-Druckern.
Auch die rechtlichen Pflichten sollten bedacht werden. Wer Drucker
oder gedruckte Produkte geschäftsmäßig auf dem Markt bereitstellt,
ist ein Wirtschaftsakteur mit weitreichenden Pflichten. Dann muss
beispielsweise das Produkt vorschriftsmäßig hergestellt und
gekennzeichnet sein. Außerdem haftet man dafür, wenn es anderen
Personen oder Sachen Schaden zufügt. Wer diese Risiken nicht eingehen
will, sollte den 3-D-Druck nur für den privaten Bedarf nutzen und
nichts anbieten oder verkaufen.
Die baua: Praxis "Produktsicherheit beim 3-D-Druck - Tipps für
private Verwenderinnen und Verwender" gibt es als PDF und im Webshop
der BAuA. Die PDF befindet sich im Internetangebot der BAuA unter der
Adresse www.baua.de/dok/8809260.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich
des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den
Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im
Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten
Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz
arbeiten über 700 Beschäftigte. www.baua.de
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
E-Mail: presse(at)baua.bund.de
Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 14.03.2019 - 09:53 Uhr
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